Informiert im Gesundheitswesen

Wirtschaftlichkeitsverfahren von Santésuisse weiter ausgebaut

Gemäss KVG sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer regelmässig zu überprüfen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde dem Dachverband Santésuisse übertragen, die in einer Mitteilung vom 9. Januar 2006 erläutert, auf welcher Basis die Verfahren durchgeführt werden. Nach eigener Aussage verfügt Santésuisse über einen Datenabdeckungsgrad von annähernd 100% mit hoher Qualität der Daten. Rückzahlungsforderungen der Krankenversicherer an Leistungserbringer, die vor Gericht hätten entschieden werden müssen, seien in der Regel zugunsten der Krankenversicherer beurteilt worden. Die den Forderungen zugrunde liegende Statistik sei zudem vom Seminar für Statistik der ETH Zürich begutachtet worden.

http://www.santesuisse.ch/datasheets/files/200601091525020.pdf

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