Informiert im Gesundheitswesen

Bundesrat Couchepin kommt den Apothekern entgegen

Ende September 2005 reichte IFAK eine Petition mit 1450 Unterschriften an den Bundesrat ein mit der Forderung, dass Medikamenten bei denen einen Preissenkung diskutiert wird sofort bekannt gegeben werden müssen und das eine Frist vom Bekanntwerden einer Preissenkung bis zu deren Inkrafttreten eingehalten werden muss. Bundesrat Couchepin hat dem Begehren nun zu weiten Teilen stattgegeben.

Kurz nachdem die Petition eingereicht worden war, erhielten die Apotheker eine Liste der rund 2000 (zweitausend!) Medikamente, die für eine Preissenkung mit Wirkung 1. Juli 2006 geprüft werden. Am 24. Januar 2006 erfolgte nun die schriftliche Antwort von Bundesrat Couchepin auf die Petition. «Der Forderung nach einer vorgängigen Information der Betroffenen kann aus meiner Sicht sowohl bei den ordentlichen als auch bei den ausserordentlichen Preisüberprüfungen entsprochen werden», schreibt Couchepin. Er habe das BAG angewiesen, den betroffenen Verbänden Anfang Februar 2006 die Liste der unter die Sofortmassnahmen fallenden Medikamente zuzustellen. In Zukunft werde das BAG nicht nur die Pharmaunternehmen über die Medikamente, die der ordentlichen Preisüberprüfung unterzogen werden, informieren, sondern auch die betroffenen Verbände.
Nicht eintreten will Couchepin aber auf die dreimonatige Verzögerung der Preissenkungen. Er äusserte in seinem Brief ein «gewisses Verständnis» für die Anliegen der Apotheker. Eine dreimonatige Wirkungsverzögerung laufe jedoch der angestrebten Kosteneindämmung zuwider. Trotzdem will der Bundesrat den Apothekern etwas entgegenkommen. Die Preissenkungen für den 1. April 2006 sollen bereits Anfang März bekannt gegeben werden, jene für den 1. Juli 2006 Anfang Juni 2006. Damit erhielten die Apotheker «eine angemessene Anpassungs- und Übergangsfrist von einem Monat».
Auch bei den ordentlichen Preissenkungen, die das BAG automatisch nach Ablauf des Patents beziehungsweise 15 Jahre nach Aufnahme in die SL vornimmt, schränkt Couchepin ein. Eine dreimonatige Wirkungsverzögerung erforderte eine entsprechende Anpassung der Krankenversicherungsverordnung, KVV. Er habe das BAG angewiesen, das Anliegen der Apotheker im Hinblick auf eine der nächsten Verordnungsänderungen zu prüfen. «Aus meiner Sicht sollte die Einräumung einer gewissen Anpassungs- bzw. Übergangsfrist grundsätzlich möglich sein; eine Dreimonatsfrist scheint mir aber klar zu lang», heisst es im Schlusssatz des von Bundesrat Couchepin persönlich unterschriebenen Briefes.
 

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