Informiert im Gesundheitswesen

Zürcher Ärzte führen Stimmbürger nicht in die Irre

Im Zürcher Streit um die Selbstdispensation haben die Ärzte einen Etappensieg errungen. Nicht in der Sache allerdings. Es geht um den Titel der von Ärzteseite lancierten Initiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug», die eine flächendeckende Einführung der SD im ganzen Kanton verlangt. Dieser Titel sei irreführend, argumentierten die Zürcher Apotheker und intervenierten beim Zürcher Regierungsrat. Dieser wollte sich nicht mit dem heissen Eisen befassen. Daraufhin reichte der Winterthurer Apotheker Erich Schneider Klage beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht hat jetzt seine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen.




Es kommt also nicht zu einer Änderung des Initiativtitels. Der Apothekerverband des Kantons Zürich bedauert dies sehr. Die Apotheker bemängelten den Titel bereits bei der Lancierung der Initiative mit der Begründung, falls die Initiative angenommen würde, die SD also flächendeckend im ganzen Kanton erlaubt wäre, sei die Wahlfreiheit für den Bezug von Medikamenten massiv eingeschränkt. Der Arzt verfüge bereits jetzt über das Monopol der Rezeptausstellung. Wenn er gleichzeitig auch Medikamente verkaufe, werde seine Monopolstellung weiter ausgebaut. Dem Stimmbürger werde mit dem Initiativtitel jedoch genau das Gegenteil suggeriert.
Die Bundesrichter sind anderer Ansicht. Sie glauben, dass die Verbindung von «Wahlfreiheit» und «Medikamentenbezug» richtig verstanden werde, nämlich dass der Patient zukünftig zwischen dem Medikamentenbezug in der Arztpraxis und in der Apotheke wählen könne.
Das kann man so sehen, zeigt aber, dass keiner dieser Bundesrichter je in Unterhosen vor seinem Arzt gesessen hat, während dem dieser ihnen einen Berg Medikamente aushändigte. Sonst wäre ihnen klar, dass die Wahlfreiheit bei der SD nur theoretisch vorhanden ist, in Wahrheit aber arg eingeschränkt wird, nicht zuletzt durch den Umstand, dass man halbnackt und im Zustand einer mehr oder minder schlimmen Krankheit nicht in Stimmung ist, sich mit seinem Arzt anzulegen. Dass der nämlich verärgert das Gesicht verzieht, wenn der Patient sich weigert, die Medikamente entgegenzunehmen, und stattdessen ein Rezept verlangt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
So geht denn die Initiative unter dem bestehenden Titel ihren weiteren Weg, und der dürfte lang sein. Als erstes muss jetzt die Zürcher Gesundheitsdirektion die Initiative inhaltlich prüfen. Eine heikle Aufgabe, die der Regierungsrat einem Gutachter übertragen möchte. Wie lange das dauert, ist offen. Nur eines ist sicher: Der Abstimmungstermin wird nicht so bald feststehen.

22. Februar 2007

22. Februar 2007

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