Informiert im Gesundheitswesen

Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen

Im Kanton Zürich haben die Ärzte einen Etappensieg auf dem Weg zur kantonsweiten Einführung der SD erreicht. Die Stimmrechtsbeschwerde eines Adliswilers wurde nun auch vom Bundesgericht abgewiesen. Der Beschwerdeführer prangerte in seiner Beschwerde die irreführende Information der Ärzte an. Diese hätten zwar tatsächlich mit unwahren und irreführenden Aussagen operiert, diese jedoch rechtzeitig klargestellt, hatten die kantonalen Richter bereits befunden und die Beschwerde abgewiesen. Das Bundesgericht stützt nun diesen Entscheid. Die Begründung liegt noch nicht vor. Der nächste Schritt liegt nun wiederum beim Bundesgericht. Dort ist eine staatsrechtliche Beschwerde des Apothekerverbands des Kantons Zürich, AVKZ, hängig. Die Einführung der SD vertrage sich nicht mit übergeordnetem Recht, klagten die Apotheker. Das Bundesgericht wollte seinen Entscheid darüber erst fällen, wenn das Urteil der Stimmrechtsbeschwerde vorliegt.

http://www.avkz.ch/

26. Januar 2011

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