Informiert im Gesundheitswesen

Krankenkassen verbieten freie Apothekenwahl

«Santésuisse lehnt ein Verbot der Selbstdispensation ab», heisst es bei Santésuisse. So weit, so gut. Die Sache hat allerdings einen grossen Haken. Santésuisse verlangt im selben Atemzug «kanalspezifische Vertriebsmargen». Die Vertriebsmarge bei SD-Ärzten und Spitälern soll geringer sein als jene der Apotheker. Auf den ersten Blick klingt das plausibel, ist es doch immer noch so, dass SD-Ärzte nicht im Entferntesten dieselben Anforderungen an Infrastruktur, Ausbildung und Lagerhaltung betreffend der Medikamente erfüllen müssen wie Offizinapotheker. Ein Hinterzimmer in der Arztpraxis genügt, um von der Heilmittelkontrolle unbehelligt zu bleiben, während ein Offizinapotheker bereits wegen einer falsch platzierten Teepackung mit Sanktionen rechnen muss.

Dennoch ist die Forderung nach einer «kanalspezifischen Vertriebsmarge» strikte abzulehnen. Trotz offiziellem Bekenntnis von Santésuisse für ein Verbot der SD würde eine Differenzierung der Abgeltung die SD massiv fördern. Schon heute zwingen gewisse Krankenkassen ihre Versicherten, die Medikamente an einem von den Krankenkassen vorgeschriebenen Ort zu beziehen. (So viel zum Thema freie Apothekenwahl!) Assura zum Beispiel schreibt in ihren Versicherungsbedingungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung Basis mit PharMed-Modell unter Art. 23.3: «Ebenso verpflichtet sich die versicherte Person, ihre Medikamenten und/oder alle anderen pharmazeutischen Präparate, welche zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen, ausschliesslich bei einer im Anhang zu den BVB aufgeführten Apotheke zu beziehen….» Ist es ein Zufall, dass auf dieser Liste ausgerechnet die Sunstore-Apotheken aufgeführt sind?

Sollten «kanalspezifische Vertriebsmargen» eingeführt werden, wird man nicht lange warten müssen, bis die Krankenkassen ihre Versicherten zwingen, die Medikamente beim SD-Arzt zu beziehen, weil die Medikamente dort «billiger» seien.

Solche Knebelverträge für die Versicherten stellen eine krasse Bevormundung der Versicherten und eine massive Einschränkung der freien Apothekenwahl dar. Dagegen wehren sich die Apotheker. Wehren sollten sich aber auch die Versicherten.

29. November 2011

Print Friendly, PDF & Email

Leave a Reply

Unsere Partner

Nach oben scrollen
%d bloggers like this: