Man hielt es kaum mehr für möglich, aber es scheint sich doch endlich etwas zu bewegen bezüglich SD. Im überarbeiteten Heilmittelgesetz soll die Wahlfreiheit der Patienten beim Medikamentenbezug gestärkt werden. Und diese Wahlfreiheit gibt es nun mal nur, wenn der Arzt standardmässig ein Rezept ausfüllt (und nicht, wenn der Patient vom SD-Arzt die Medikamente wortlos in die Hand gedrückt bekommt mit der klaren Botschaft: Widerrede unerwünscht). Das sehen nun endlich auch etliche Politiker in Bern so. Im Tages-Anzeiger vom 19. April zeigen sich sowohl Bea Heim als auch Ruth Humbel überzeugt, dass sich mit der Pflicht zum Rezeptschreiben der Medikamentenbezug für die Patienten insbesondere bei Langzeittherapien erleichtere, die Patientensicherheit erhöht werde und die Dokumentation bezüglich verschriebener Medikamente verbessere. Heute würden zu häufig und zu teure Medikamente sowie zu grosse Packungen abgegeben.
Klar, dass sich die Ärzte jetzt schon vehement gegen diesen Gesetzesartikel wehren. Sven Bradke, Geschäftsführer der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke APA, bezeichnet die Neuerung als «Katastrophe» und rechnet mit Mehrkosten für das Gesundheitswesen von 100 bis 150 Millionen Franken. Ach ja? Woher sollen die denn bitte kommen? Sind Rezeptblöcke so teuer? Wussten wir nicht, aber echt, einfache Blöckli aus Recyclingpapier tun ihren Dienst auch, und sonst gibt es ja noch das eRezept. Anleitung dazu findet man bei den Aargauer Apothekern.
Und noch eine Frage stellt sich bei dieser harschen Reaktion. Bea Heim zum Beispiel wundert sich gegenüber dem Tages-Anzeiger, was wohl auf dem Spiel stehe, dass sich die Ärzte so vehement wehren würden. Gute Frage, die sich ganz bestimmt auch aufmerksame Konsumenten bzw. Patienten stellen, spätestens wenn sie das nächste Mal vom SD-Arzt einen Sack voll Medikamente in die Hand gedrückt bekommen, die sie zu Hause unangetastet in eine Ecke stellen.
20. April 2014
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