Bei der Beratung zum HMG bleibt der Nationalrat dabei, dass Versandapotheken erst dann Medikamente verschicken dürfen, wenn ein Rezept vorliegt. Einmal abgesehen davon, dass der Versandhandel mit Medikament an sich ein Unding ist, kann dann definitiv nicht sein, dass auch noch geschummelt wird bei der Rezeptpflicht. Es geht nicht an, dass Versandhandelsunternehmen das erforderliche Rezept kurzerhand selbst ausstellen, ohne den Patienten gesehen oder gesprochen zu haben. In einer verantwortungsvollen und sicheren Selbstmedikation haben solche Tricksereien keinen Platz. Medikamente gehören in die Apotheke, wo sie von Fachpersonen mit der erforderlichen Beratung und dem nötigen Verantwortungsbewusstsein verkauft werden.
6. Mai 2015
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