Der erste PR-Artikel in der NZZ erschien am 13. Juli, der zweite bereits am nächsten Tag. Der erste Beitrag war ein Loblied auf Walter Oberhänsli, Gründer der Versandhandelsapotheke Zur Rose welche kürzlich vom Bundesgericht verurteilt wurde. Der zweite Artikel, geschrieben von Dominik Feldges, Sohn eines Arztes und Intimus von APA-Geschäftsführer und SD-Vermarkter Sven Bradke, nahm die BAG-Studie zur SD zum Anlass für ein Loblied auf die SD, die in der NZZ allerdings nicht mehr SD heisst. Wohl wissend, dass inzwischen jedem Kind klar ist, dass der Medikamentenverkauf in der Arztpraxis ein Unding ist, heisst es in der NZZ verbrämend: “ … Dass der Patient noch immer nur in 17 – ausschliesslich deutschschweizer – Kantonen frei wählen kann, ob er seine Medikamente lieber direkt beim Arzt bezieht oder mit einem Rezept von ihm eine Apotheke aufsucht.“ Was für eine Verschleierung der Tatsachen, und dies wohlverstanden in der NZZ, der Zeitung, die sich die absolut seriöse Berichterstattung auf die Fahne schreibt! Von freier Wahl kann bei der SD nicht die Rede sein. Der Patient verlässt die Arztpraxis mit einer Tasche voller Medikamente, da wird nicht lange gefackelt. Und noch ein Wort zur Plausibilität der BAG-Studie: Landauf, landab ist die Rede von einer zum Teil massiven Überversorgung der Patienten. Da werden, um den Umsatz zu steigern, unnötige Operationen zu Hauf vorgenommen. Beliebt sind vor allem Gelenkprothesen, Herzoperationen, exzessive Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen etc. etc. und ausgerechnet beim Medikamentenverkauf in der Arztpraxis sollen finanzielle Überlegungen keinerlei Rolle spielen? Ausgerechnet da, wo es am einfachsten geht, Umsatz zu generieren, bekommt der Patient nur die Medikamente, die er wirklich braucht? Das ist ein Witz! Und wer immer noch nicht glauben will, dass die SD eine Verschleuderung von Prämiengeldern ist, schaue sich die prall gefüllten Abfallsäcke voll mit Medikamenten aus der SD-Praxis an, die bei Hausräumungen bei verstorbenen Patienten anfallen und zur Entsorgung in die Apotheke gebracht werden. Das sind Tonnen! Das weiss man auch beim BAG. Nur zählt man dort eins und eins nicht zusammen. Kommen wir noch zum Werbetext in Sachen Oberhänsli. Ja, Werbetext, oder ist folgender Satz etwa seriöser Journalismus?
Zur Rose, heisst es in der NZZ „War die erste Apotheke der Schweiz, welche diese sichere und kostengünstige Art der Verschreibung anwandte.“ Gemeint ist der Winkelzug, dass Ärzte, die eigentlich Rezepte zuhanden der Apotheke ausstellen müssten, weil die SD in ihrem Kanton verboten ist, ihre Patienten nötigen, die Medikamente bei Zur Rose zu beziehen. Sicher und kostengünstig soll das sein? Auf seine Kosten kommt vor allem der Arzt, der von Zur Rose einen Kick-back für jedes übermittelte Rezept bekommt. Was zwar verboten ist und weshalb Zur Rose erst vor wenigen Monaten verurteilt worden ist, aber für die Werbetexter der NZZ sind solche Dinge nicht erwähnenswert. Auch dass der Patient bei dieser „sicheren und kostengünstigen Art der Verschreibung“ auf das Postpaket warten muss und dieses, wenn er Pech hat und nicht gerade zu Hause sind, wenn der Pöstler kommt, auch noch bei der Post abholen muss, wird tunlichst verschwiegen. Kein Wort darüber, dass für Leute, die arbeiten, dieser Umweg über den Versandhandel Zur Rose angesichts der Öffnungszeiten der Post zur nervenaufreibenden Übung werden kann. Da gehen leicht ein oder mehrere Tage ins Land, bis der Patient seine Medikamente endlich hat. Eine sichere Medikation sieht anders aus.