Informiert im Gesundheitswesen

Mehr Bürokratie für Leistungserbringer

???????????????????????Per 1. Januar 2016 soll die Verordnung über die Krankenversicherung angepasst werden. Statt sich um die Patienten zu kümmern, werden die Leistungserbringer noch mehr Formulare ausfüllen und nach Bern schicken müssen. Ein Auszug aus dem neuen Paragrafenwerk: «Die Leistungserbringer haben die Daten gemäss den entsprechenden Variablen nach dem Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 1993 korrekt, vollständig, fristgerecht, auf eigene Kosten und unter Wahrung der Anonymität der Patientinnen und Patienten zu liefern.» Es folgt eine lange Liste, was alles zu liefern ist. Und da geht es keineswegs nur um Zahlen. Geliefert werden müssen zum Beispiel «medizinische Qualitätsindikatoren (Art. 22a Abs. 1 Bst. f KVG), namentlich Angaben, deren Analyse Rückschlüsse erlauben, in wie weit medizinische Leistungen, wirksam, angemessen, sicher, patientenzentriert, rechtzeitig, chancengleich und effizient erbracht werden.» Um eine solche Frage – und es ist, wie gesagt, nur eine von sehr vielen anderen – zu beantworten, schreibt eine medizinische Fachkraft einen halben Roman. Und was bitte soll «chancengleich» heissen? Oder «patientenzentriert»? Und wozu sollen solche Abhandlungen gut sein?

Wenn wir unser Gesundheitswesen weiterhin mit solch bürokratischem Ballast zuschütten, dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Kosten steigen und die Versorgungsqualität sinkt. Während der Arzt noch darüber grübelt, ob seine Behandlung chancengleich sei, ist der Patient gestorben.

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/15403/index.html?lang=de

http://www.santesuisse.ch/de/dyn_output.html?content.vcid=6&content.cdid=42580&sess_contentonly=

18. August 2015

Foto © BillionPhotos.com Fotolia

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