Ab 1. Oktober 2015 sind Pharmafirmen verpflichtet, Versorgungsengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten dem Bund zu melden. Die Meldepflicht gilt sowohl für vorhersehbare Lücken als auch für unvorhergesehen eingetretene Ausfälle. Die Liste umfasst aktuell rund 60 Wirkstoffe, vorwiegend Krebsmittel, Antibiotika, Anästhetika und Impfstoffe. Wird ein Engpass gemeldet, will der Bund alternative Wirkstoffe und Ersatzmöglichkeiten vorschlagen bzw. den Einsatz eines Wirkstoffes auf bestimmte Indikationen oder bestimmte Patientenpopulationen beschränken oder die Einfuhr vergleichbarer Arzneimittel aus Ländern mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zulassen.
Die Weitergabe der Daten sei nicht zulässig, heisst es in Art. 6 der Verordnung. Angesichts der langen Liste an Personen und Institutionen, die über Lieferengpässe informiert werden sollen, ist es allerdings so sicher wie das Amen in der Kirche, dass die ganze Schweiz umgehend Kenntnis davon erhalten wird. Die Medien werden sich auf solche Informationen stürzen, und wer hamstern kann, wird hamstern. Die gut gemeinte Verordnung könnte sich leicht als Bumerang erweisen, und das Gesundheitswesen erhält eine weitere teure bürokratische Stelle.
Verordnung_Meldestelle_Arzneimittel
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18. August 2015
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