Am 1. September hätten die Apotheker Impfungen vornehmen dürfen. Dazu kam es nicht, weil Impfgegner gegen den Entscheid des Regierungsrats rekurrierten. Dem Rekurs wurde nun allerdings die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Regierungsrat erteilt den Apothekern die Impfbewilligung voraussichtlich am 9. September rückwirkend auf den 1. September. Den Rekurrenten fehle die Legitimation, die Beschwerde sei haltlos, entschied das Zürcher Verwaltungsgericht. Somit steht den Zürcher Apothekern der Weg offen, künftig in der Apotheke gegen Grippe, Hepatitis und FSME zu impfen, sofern sie die dazu erforderliche Bewilligung haben. Knapp 50 haben diese Bewilligung. In der ganzen Schweiz besitzen rund 270 Apotheken die Qualifikation zum Impfen. Allerdings haben erst die Kantone Solothurn, Neuenburg, Basel-Landschaft und Tessin sowie neu nun auch der Kanton Zürich den Apothekern die Bewilligung erteilt.
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2. September 2015
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