Das Impfen in der Apotheke dürfte bald auch im Kanton Graubünden Realität werden. Der Grosse Rat will die entsprechende Verordnung anpassen. Der Entscheid basiert auf den Erkenntnissen aus dem Kanton Zürich, wo das Impfen seit dem 1. September erlaubt ist. Das niederschwellige Impfangebot könne die Impfrate steigern, findet auch das BAG. Es geht vorerst um die Impfung gegen Grippe und FSME sowie die Nachfolgeimpfungen gegen Hepatitis A und B. Die Erstimpfung gegen Hepatitis soll nach wie vor in der Arztpraxis erfolgen.
Damit verlängert sich die Liste der Kantone, die den Apotheken das Impfen erlauben. Aktuell sind es die Kantone Zürich, Basel-Landschaft, Solothurn, Neuenburg und Tessin. Ein Vorstoss in diese Richtung gibt es zudem auch im Kanton Bern. Dort will die Regierung mit einem Pilotprojekt für die saisonale Grippeimpfung 2015/16 starten und anschliessend die entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten. Die Berner Regierung will mit der Möglichkeit der Impfung in der Apotheke nicht zuletzt auch jene Bevölkerungsgruppen erreichen, die wegen ihres guten Gesundheitszustands selten oder nie zum Arzt gehen. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Es kann ja nicht das Ziel sein, dass gesunde Impfwillige wegen einer harmlosen Grippeimpfung die Hausarztpraxen blockieren. Impfen können Apotheker genauso gut und kostengünstiger.
11. September 2015
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