Es ist schon bemerkenswert: Journalisten schreiben sich die Finger wund im Dienste der Medikamentenversandhändlerin Zur Rose. Sie beklagen wortreich, wie schlimm das Bundesgerichtsurteil sei, das den Versand von rezeptfreien Medikamenten ohne vorgehend eingereichtes Rezept für unrechtmässig erklärte. Dies mit der Begründung, dass Selbstmedikation aufgrund eines persönlichen Kontakts einer Fachperson erfolgen müsse. Diese Voraussetzung sei beim Versandhandel nicht gegeben. Zur Rose informiert seine Kunden zurückhaltend. Man wolle sich nicht auf juristisch dünnes Eis begeben und alles vermeiden, was den Anschein erwecke, man wolle das Bundesgerichtsurteil aushebeln, sagte CEO Walter Oberhänsli im St. Galler Tagblatt vom 13. Oktober. Muss er ja auch nicht. Die PR-Schreiber in den Redaktionsstuben übernehmen diesen Part. Im Saldo vom 13. Oktober erhalten die Leser den Ratschlag, doch einfach bei den deutschen Zur Rose, Mycare und Deutsche-medikamente bestellen. Allerdings solle man wegen unterschiedlicher Steuern darauf achten, dass der Warenkorb mindestens 62 und maximal 200 Franken wert habe. Und dann folgt auch noch der freundliche Hinweis: «Aufgepasst: Nicht alle Medikamente sind in Deutschland günstiger.»
Ach, wirklich? Jetzt aber mal Klartext. Was sollen diese Verrenkungen. Wer ein Schmerzmittel braucht, geht in eine Schweizer Apotheke, kauft sich die Packung für zwei, drei Franken und setzt sich nicht an den Computer, vergleicht stundenlang Preise und bestellt dann dreissig Packungen Schmerztabletten, weil die Bestellung sich sonst nicht lohnt. Abgesehen davon, dass der Kopf jetzt weh tut und nicht in einer Woche, wenn das Paket endlich in der Schweiz eingetroffen ist.
Von einem Konsumentenmagazin sollte man eigentlich konsumentenfreundliche Ratschläge erwarten können. PR für irgendeinen Versandhandel und einseitiges Taschenrechnerdenken braucht niemand.
http://www.zurrose.ch/Gesetz-01
16. Oktober 2015
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