Informiert im Gesundheitswesen

Unsere Reaktion auf den Artikel in Saldo «Schweizer Patienten zahlen Phantasiepreise»

Der IFAK Verein engagiert sich übers ganze Jahr politisch für die unabhängige Apotheke, umso schöner, wenn auch mal ein Teil davon an der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. In der aktuellen Ausgabe des Saldo (7/2018) wurde ein Auszug aus dem Leserbrief veröffentlicht, welcher der IFAK Verein als Antwort auf den in der Ausgabe 4/2018 erschienen Artikel «Schweizer Patienten zahlen Fantasiepreise» zum Thema zu hohe Preise bei MiGel-Produkten verfasst hatte. Wir denken, steter Tropfen höhlt den Stein, wenn es darum geht, als David gegen Goliath um die stammtischgeprägten Meinungen zu Apotheken und Apothekerpreisen zu kämpfen. Lesen Sie hier den kompletten Leserbrief sowie den entsprechenden Artikel und den publizierten Leserbrief.

 

Sehr geehrter Herr Lanz

Mit Interesse haben wir ihren Artikel gelesen. Wie wir leider schon öfters feststellen mussten, werden bei Preisvergleichen mit dem Ausland oft Äpfel mit Birnen verglichen. Wir möchten jedoch hier nicht darauf eingehen, da es den Rahmen sprengen würde.

Schweizer Patienten zahlen tatsächlich Phantasiepreise, aber nicht aus dem Grund, den Sie in Ihrem Artikel darstellen.

Sie machen zwar das BAG für die Misere der Migel verantwortlich, wir sind aber der Meinung, dass Sie die echte Problematik der „Mittel- und Gegenstandsliste“ in ihrem Artikel nicht erkannt haben. Auch sagen Sie, dass der Apotheker de facto stets den Höchstvergütungspreis verrechnet. Dies ist nicht die Regel. In vielen Fällen hat er gar keine andere Wahl, denn die Marge reicht oft nicht, um kostendeckend zu arbeiten.

Das falsche System des Höchstvergütungspreises richtet sich in keiner Weise nach dem Markt, die Industrie muss sich auch nicht danach richten. Die vom BAG verordneten Preise sind tatsächlich Phantasiepreise, sie haben gar nichts mit dem Markt zu tun. Die Industrie passt oft den Preis gar nicht oder nur minimal an, auch wenn der Höchstvergütungspreis vom BAG gesenkt wird. Somit hat die Preisfestsetzung durch das BAG weder etwas mit dem Preisvergleich mit dem Ausland, noch mit den Marktpreisen in der Schweiz zu tun, sondern sind eben Phantasiepreise.

Als jüngstes Beispiel dazu möchten wir das neue Blutzucker-Messystem «Freestyle libre» der Firma Abbott Schweiz aufführen. Dieses neue Messystem wurde vom BAG zum Höchstvergütungspreis von Fr. 65.10 für die Sensoren neu in der MiGeL aufgenommen. Das System kann nur per Internet bei der Firma Abott zum Preis von CHF 65.10 gekauft werden. Auch die Apotheke können es nur via Internet und auch nur zum gleichen Preis wie die Kunden bestellen, sie muss aber eine Mindestbestellung machen, wenn sie nicht zusätzlich Portokosten berappen möchte. Die Lieferfrist ist unzumutbar, sie beläuft sich auf 5 bis 7 Tage. Der Patient, welcher keinen Internetanschluss oder Anwendungsfragen hat, ist auf sich selbst gestellt. Auch ist es fraglich, ob die Vergütung durch die Krankenkassen unter diesen Umständen rechtlich zulässig ist.

Eine Beratung, Bestellung oder Fakturierung über die Apotheke an die Krankenkasse müsste der Patient selber bezahlen. Obwohl es sich gemäss Krankenversicherungsgesetz um eine Pflichtleistung handelt, muss der Patient ihm zustehende Leistungen selber bezahlen. Dies zeigt auf, dass durch das BAG bestimmte System des  Höchstvergütungspreises schlichtweg falsch ist. Dadurch wird der Mark behindert, da ändert auch ein Preisvergleich mit dem Ausland gar nichts.

In der Hoffnung, dass Sie unsere Stellungnahme veröffentlichen, um den Titel Ihres Artikels auch einmal von einer anderen Seite betrachtet zu erhalten, stehen wir für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
IFAK Verein

Dr. Claus M. Hysek        Claude Houriet
Präsident                         Generalsekretär

 

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