Wir verstehen gut, warum sich die Ärzteschaft nach der kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärgert. Nicht weil es darin um deren Löhne geht, sondern weil das BAG einmal mehr mit Fakten und Daten jongliert, um daraus unzulässige Schlüsse abzuleiten. Dass das BAG keine Fakten mag, hat die Apothekerschaft schon etliche Male zu spüren bekommen.
So auch mit der neuesten Vernehmlassung für die Senkung des Vertriebsanteils von nunmehr 12 auf 9 Prozent. Dies ist rein politisch motiviert und hat mit der Realität nichts zu tun.
Spielt keine Rolle, sagt sich das BAG und verkündet mediengerecht: die Parameter müssten neu kalkuliert werden, da sie nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen entsprechen. Und dann wird kalkuliert in den Stuben des BAG, scheinbar aber etwas unkonventionell. So zum Beispiel für die Berechnung der Kapitalkosten. Da legt man beim BAG für die Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes einer Apotheke ganz innovativ den Zinssatz von 0.2 Prozent einer 10-jährigen Bundesobligation zu Grunde. Klar ist, die Eigenkapitalrendite variiert von Branche zu Branche. Nirgends kommt man aber langfristig betrachtet unter fünf Prozent.
Eigentlich auch ganz logisch, denn ein Unternehmer – auch der Apotheker – investiert sein Geld in das Geschäft um es weiter zu entwickeln mit allen Chancen und Risiken. Die Herleitung mit der Bundesobligation ist also völlig fehl am Platz.
Betriebswirtschaft ist offensichtlich nicht des Beamten Stärke, letztendlich aber suizidal für das gesamte Schweizer Gesundheitssystem.