Informiert im Gesundheitswesen

Einmal Cola, Chips und Vitamine

Die niederländische Versandhandelsfirma DocMorris hatte im Frühjahr 2017 einen Medikamentenautomaten eröffnet, aus dem Kunden Rx- und OTC-Medikamente erhalten konnten.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigen nun die vorangegangene behördliche Schliessung des Automaten mit der Begründung, die medizinische Versorgung über einen solchen Automaten könne nicht der Qualität einer echten Apotheke entsprechen. Die Richter betonten vor allem, dass die Automaten nicht die gleiche Sicherheit wie Apotheken bieten können. Insbesondere fehle die Möglichkeit, die Packungen und im Speziellen die Verfalldaten vor der Abgabe ausreichend zu prüfen.

 

Neben der Sicherheit können weder Automat noch Versandhandel den Service bieten, den Apotheken leisten. Wie soll man sich vorstellen, dass ein Automat Kompressionsstrümpfe anmisst, Impfungen durchführt oder Inhalationstechniken überprüft?
In den vergangenen Tagen ist ein Antibiotikasirup bis auf Stufe «Patient» zurückgerufen worden. Rein technisch lassen sich die Verkäufe via Automaten und im Versand sicherlich dem einzelnen Kunden zuordnen. Finden verunsicherte Eltern bei diesem Automaten aber auch ein offenes Ohr für ihre Bedenken, persönliche Aufklärung und eine unkomplizierte Versorgung mit der neuen Charge, um den Therapieerfolg zu sichern? Oder vielleicht eben doch nur in der Apotheke vor Ort? Apotheken sind Serviceorte mit Menschen, sind Räume mit Platz für richtige Begegnungen, mit Mitgefühl und Verständnis.

 

Das Karlsruher Urteil, das explizit und völlig zurecht die Qualität der Abgabe aus Automaten in Frage stellt, kommt für Zur Rose zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Just hat Zur Rose doch in Kooperation mit Selecta ihre erste Apobox aufgestellt, und weitere Automatenstandorte sind für Juni angedacht. Die Apoboxen funktionieren im Prinzip genauso wie die bekannten Snackautomaten. Kunden könnten aus diesen Automaten fortan Drogerieartikel wie Händedesinfektionsmittel und Vitamine «ziehen».
Auf ihrer Homepage schreibt Zur Rose, sie trage mit ihrem Geschäftsmodell zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Nun ja, der neueste Gerichtsentscheid widerlegt offensichtlich nicht nur diese Aussage, sondern das Geschäftsmodell gleich mit.

 

Die Listenumteilung von der Kategorie D nach E lief für die Grossverteiler nicht wunschgemäss. In Anbetracht von Auswüchsen wie Apobox zeigt sich, dass Swissmedic ganz zu Recht bei der Umverteilung der Listen hat Vorsicht walten lassen. Snacks aus dem Automaten sollen auch in Zukunft entweder «süss» oder «salzig» sein, aber sicherlich nicht «medikamentig».

 

© Image by Adobe Stock

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