Informiert im Gesundheitswesen

Sparen als Selbstzweck – à tout prix auf dem Buckel der Kranken!

Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist teuer. Das hier nicht unnötig Geld ausgegeben werden soll durchaus vernünftig. Aber Sparen am falschen Ort ist unvernünftig. Und wenn dadurch schlussendlich noch mehr Kosten verursacht werden, nennt man es unsinnig. Es gibt leider viele solche Fälle. Leidtragende sind meistens die Patienten. Und nicht jeder hat die Kraft, sich dagegen zu wehren.

 

Ein Beispiel. Im Jahr 2017 verweigerte die Atupri Krankenversicherung einem ihrer Versicherten die Bezahlung einer Magistralrezeptur. Der betroffene Patient leidet unter einer seltenen Augenkrankheit, bei der die Befeuchtung der Augenoberfläche sowohl quantitativ als auch qualitativ massiv gestört ist und die Bindehaut an beiden Augen dadurch stark vernarbte.  Die Atupri begründete die Rückweisung damit, dass die Magistralrezeptur nicht in der Spezialitätenliste (SL) sei. Wohl eher Ausrede, denn wenn das Produkt in der SL wäre, müsste auch keine Magistralrezeptur hergestellt werden!

 

Die Atupri wirbt in der Werbung und auf ihrer Homepage:

Unsere Kunden entscheiden, was für Ihre Gesundheit gut ist. Und wir unterstützen sie dabei.

Weiter heisst es:

Wir als Atupri sind an der Seite unserer Versicherten, wann immer sie uns brauchen.

 

Ein Hohn, wenn solche Aussagen gemacht werden und dem Versicherten die helfende Leistung mit juristischen Winkelzügen verweigert wird.

 

Der Versicherte ging vor das Basler Sozialversicherungsgericht und bekam Recht. Das half ihm aber nicht. Die Atupri zog den Fall weiter vor Bundesgericht. Sie versteht unter «an der der Seite der Versicherten, wann immer sie uns brauchen» Anwälte zu zahlen. Teuer für die Atupri, denn sie unterlag vor Bundesgericht (Link zum Bundesgerichtentscheid). Die Atupri stellte sich danach auf den Standpunkt, dass sie nicht anders handeln konnte, das Gesetz verlange das so.

 

Jüngst erschien auf 3-min.info ein Artikel über die neue Regelung für die Vergütung von Grand-Frère-Medikamenten (Link zum Artikel). Auch hier mussten die Gesetze als Deckmantel herhalten. Inzwischen ist das BAG vernünftigerweise zurück gekrebst. Und dies ohne, dass das Bundesgericht angefragt wurde. Merci BAG!

 

Zurück zu den Magistralrezepturen und der Atupri. Hier ist leider noch keine Vernunft eingekehrt. Der IFAK Verein beschäftigt sich aktuell mit mehreren Fällen, wo Apotheken die Vergütung einer Magistralrezeptur durch die Atupri abgelehnt wurde. Zurzeit wird abgeklärt, inwieweit und vor welchem Gericht gegen die Atupri vorgegangen werden soll. Die Apotheker sind an der Seite ihrer Kunden, wann immer diese sie brauchen. Der IFAK Verein ist an der Seite seiner Mitglieder, wann immer sie uns brauchen.

 

 

© Image by Adobe Stock

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