Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass Apotheken ab dem 01.09.2020 keine eigenen Hände- und Flächendesinfektionsmittel mehr herstellen dürfen. Die Produkte die bis dahin produziert werden, müssen bis Ende Februar ausverkauft sein. Zu Beginn der Corona-Krise hat die Anmeldestelle Chemikalien eine Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel erlassen, so dass Krethi und Plethi Desinfektionsmittel herstellen durfte. Damit sollte den Engpässen in der Versorgung entgegengewirkt werden. Ich muss gestehen, dass mir bis dahin gar nicht bewusst war, dass wir Apotheker mit Herstellungsbewilligung das gar nicht durften. Nun wird diese Ausnahmebewilligung wieder aufgehoben.
Aber wie funktioniert das jetzt genau mit dem Alkohol und dem Händedesinfektionsmittel? Nun, es ist so: Wird der Alkohol zur Händedesinfektion verwendet, wird er zu einem Biozid (Biozidprodukteverordnung, VBP vom 18. Mai 2005). Wird der Alkohol zur Flächendesinfektion verkauft, wird er zu einer Chemikalie. Sollten Sie ihn verwenden um vor einer Blutentnahme die Haut oder um eine Wunde zu desinfizieren, wird er zu einem Arzneimittel.
Wegen der Aufhebung der Ausnahmeregelung dürften wir als Apotheker also kein Desinfektionsmittel für die Hände mehr herstellen. Dies ist für mich fragwürdig, aber es gibt ja Schlupflöcher. In der Verordnung VBP steht unter Artikel 1a: …dass die Verordnung nicht gilt, wenn das Biozid für Heilmittel für den dafür vorgesehenen Zweck in Verkehr gebracht wird. Zudem ist Alkohol in den Produktelisten der Verordnung nicht als Biozid aufgeführt.
Deshalb passt Eure Produkte-Etiketten ein bisschen an: Haut- und Wunddesinfektionsmittel, dann ist es ein Arzneimittel. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen nur aufmuntern, weiter zu produzieren und zu verkaufen. Habt Vertrauen in Eure Kompetenz, Euer Kantonsapotheker wird kaum deswegen intervenieren, das BAG hat andere Probleme und falls Ihr trotzdem ein Problem hättet, meldet es dem IFAK Verein. Unsere Mitglieder haben für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung und der Verein würde Euch auch in diesem Fall gerichtlich vertreten.
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