An seiner Pressekonferenz letzte Woche hat der Bundesrat kommuniziert, dass die COVID-19 Antigen-Schnelltests ab dem 2. November in allen Arztpraxen, Apotheken, Spitälern und kantonalen Testzentren zugelassen sind.
Für die Apotheken ist der Alltag mit Corona auch ohne Schnelltests eine Herausforderung. Und nun müssen sich die Apotheken entscheiden, ob Sie diese Dienstleistung neu zusätzlich anbieten wollen. Es gibt unseres Erachtens kein Richtig oder Falsch. Jede Apotheke weist andere Voraussetzungen auf und muss diesen Entscheid aufgrund der individuellen Gegebenheiten fällen.
Überlegungen für die Entscheidungsfindung sind auf verschiedenen Ebenen zu machen. Sicher sollte sich zunächst jede Apotheke die folgenden Fragen zu Ihrer persönlichen Situation stellen:
- Habe ich Räumlichkeiten ausserhalb der Apotheke (separater Zugang), die ich für die Durchführung herrichten kann?
- Habe ich ein Schutzkonzept, Computerunterstützung, ein Reservationssystem und Schutzmaterial?
- Habe ich die Möglichkeit ein separates Team für die Tests zu schulen und dieses durchführen zu lassen, welches keinen Kontakt zum anderen Apotheken Team hat?
- Was mache ich, wenn jemand aus dem Team (oder mehrere) in Quarantäne muss? Kann ich den Betrieb dann noch aufrechterhalten?
- Würden die anderen Dienstleistungen, welche ich heute schon anbiete, darunter leiden, wenn ich zusätzlich Corona-Schnelltests durchführen würde?
- Besteht die Möglichkeit, dass ich die Corona-Schnelltests ausserhalb der Apothekenöffnungszeiten anbiete?
- Kann ich eine Alternative anbieten?
Eine wichtige Frage ist auch, ob sich das Ganze überhaupt rechnet?
Rein rechnerisch, werden für eine «normale» Apotheke durchschnittlich 50 Tests pro Tag verfügbar sein, aber auch diese durchzuführen, ist schon eine Herausforderung. Unsere betriebswirtschaftliche Rechnung hat ergeben, dass es für die Apotheke ab rund 20 durchgeführten Tests pro Tag kostendeckend ist, falls diese Zahl während ca. 40 Arbeitstagen aufrechterhalten bleibt.
Aus politischer Sicht ist die Durchführung von Corona-Schnelltests in Apotheken als Chance zu sehen. Die Apotheken können ihre Leistungen zum ersten Mal den Krankenkassen in Rechnungen stellen und erhalten den gleichen Tarif wie die Ärzte und Spitäler. Sie können sich jetzt als kompetenten, niederschwelligen Leistungserbringer profilieren und damit ein Zeichen setzen, um auch künftig Leistungen über die Krankenkasse abrechnen zu dürfen.
Und wie ist das mit dem sozialen Gedanken? Im Sinne der gemeinschaftlichen Krisenbewältigung, wird Solidarität aktuell hoch gewertet. Die Erwartungshaltung der breiten Bevölkerung diesbezüglich geht auch an die Apotheken. Solidarität basiert grundsätzlich auf Vertrauen und Vertrauen auf Wechselseitigkeit.
Es ist verständlich, dass sich Apotheker fragen, ob sich Ihre Solidarität, Schnelltests an zu bieten, auch wenn dies für sie mit hohem Aufwand und keineswegs mit Rentabilität verbunden ist, schlussendlich mit Wechselseitigkeit zurückzahlt.
Leider haben die Apotheken diese Wechselseitigkeit bis jetzt nicht zu spüren bekommen, zum Beispiel dann nicht,
- als sie in der ersten Welle auf Teufel komm raus Desinfektionsmittel produziert haben, welches sie jetzt noch gnädiger Weise bis im Februar 2021 ausverkaufen dürfen.
- als sie Masken im Ausland zu völlig überteuerten Preisen einkaufen sollten (was viele dann auch gemacht haben – der Solidarität wegen!), auf denen sie jetzt sitzen bleiben, weil der Bund dann später Masken für CHF 1.— auf den Markt gebracht hat, mit der Auflage, dass diese zum selben Preis wieder verkauft werden müssen.
- als Aids-Tests nicht in Apotheken verkauft werden durften und dann plötzlich in der Presse zu lesen war, dass sie zugelassen werden – auch für den Grossverteiler.
Wer sagt jetzt also den Apotheken, dass nicht morgen im Internet oder in der Migros Corona-Schnelltests für CHF 10.—angeboten werden? Wir wissen es nicht, aber wir können an Bundesrat und BAG appellieren, dass sie mit den Apotheken zukünftig von Anfang bis zum Schluss zusammenarbeiten und dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Dass wir jetzt für die Durchführung der Tests gleich entschädigt werden wie die Ärzte und Spitäler, stimmt uns zuversichtlich und lässt uns jetzt vielleicht bei der Gewichtung des Solidarität Aspektes zu, dass wir nicht nachtragend sein sollten.
Meine Befürchtung: Sollte der in Österreich bereits zugelassene Sputumtest (Sputumprobe anstelle von Rachenabstrich für PCR-Test, „Probenahme erfolgt durch Anwender“) von LEAD Horizon seinen Weg von dort via Deutschland in die Schweiz finden, wird dieser sehr schnell in den Regalen der Grossverteiler zu finden sein (vergl. HIV-Test) und die Schweizer Apotheker werden erneut im Regen stehen gelassen.