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Für den zuerst definierten Betrag von 14.50 Franken wäre es schlichtweg unmöglich gewesen, diese Dienstleistung zu erbringen. Das, was eigentlich logisch sein sollte – ein gleicher Preis für gleiche Leistung – ist keineswegs selbstverständlich, sondern das Ergebnis von langen Diskussionen und eines hartnäckigen Kampfes von pharmaSuisse unter der neuen Leitung von Martine Ruggli. Ihnen gebührt ein grosses Dankeschön für diesen wertvollen Meilenstein und – wir hoffen doch – weiteren, welche hoffentlich bald folgen werden. Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler in der Schweizer Grundversorgung, sie haben Anrecht darauf, auch als vollwertiges Mitglied derer angesehen und behandelt zu werden. Und nicht nur lästiges Mittel zum Zweck sind, um im Gesundheitswesen sparen zu können.
Dass seitens gewisser Ärzte bereits publikumswirksam Bedenken geäussert worden sind, ist traurig. In einer Krisensituation, wie diese Pandemie es nun mal ist, werden so Gräben aufgemacht, statt gemeinsam versucht, die Krise zu meistern. Dass die Apotheken die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen werden, dessen sind wir uns sicher. Schliesslich ist der Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme eine ausführliche Weiterbildung, welche sogar durch Ärzte durchgeführt wird, die aber zum Glück weniger Bedenken haben. Übrigens ist das Impfen für die jüngeren Pharmazeuten sogar Teil ihres Studiums.
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]]>Ähnlich wie beim Maskentheater ist die Haltung des BAG und der Swissmedic hier aber nicht konsequent. So gradlinig und professionell wie sich das zuständige Bundesamt sonst in der Bekämpfung der Krise gezeigt hat, so widersprüchlich verhält es sich nun in der Frage der Testung.
Gemeinsam beschliessen nämlich das BAG und Swissmedic – gestützt auf das Epidemiengesetz – dass COVID-19 Tests in der Schweiz nur von Laboratorien mit Bewilligung durchgeführt werden dürfen. Laut diesem Gesetz erfolgt die Einschränkung um das Missbrauchspotential im Umgang mit solchen Tests zu vermindern und übertragbare Krankheiten zielgerichtet zu bekämpfen. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind einzig mikrobiologische Analysen der Grundversorgung. Für die COVID-19 Testung besteht zurzeit aber keine solche Ausnahmeregelung.
Konkret heisst das für Apotheken und Ärzte, dass sie keine Corona-Tests durchführen dürfen.
Eine Regelung um den Missbrauch vorzubeugen ist nachvollziehbar. Aber diese müsste dann auch konsequent umgesetzt werden. Und genau das scheint nicht der Fall zu sein.
Im Vergleich zum Corona-Test sind HIV-Tests nämlich seit Juni 2018 für den Verkauf als Schnelltest zugelassen und können ganz einfach, wie der Schwangerschaftstest auch, beim Wocheneinkauf in der Migros ins Wägeli gepackt und zu Hause selber durchgeführt werden (3-min berichtete: Link auf Artikel). Folglich würde also ein HIV-Test unter die Grundversorgung fallen, nicht so aber ein Corona-Test?
Noch erstaunlicher, dass seit Ende April bei Amorana.ch neben Dildos und Dessous auch ein Corona Antikörpertest im Sortiment ist. Diesen kann man sich bequem nach Hause liefern lassen.
Wie war das nochmal mit dem Missbrauch und der zielgerichteten Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten, liebes BAG?
Wir sind der Meinung, dass eine Apotheke hier als Verkaufsstelle doch weitaus zielführender wäre: Einfach zugänglich mit einheitlicher, qualitativ hochstehender Abwicklung sowie Beratung durch wissenschaftlich fundiert geschultes Personal und flächendeckender elektronischer Dokumentation. Selbstverständlich ebenfalls in Zusammenarbeit mit Swissmedic-zertifizierten Labors und validierten Antikörpertests.
Ein ähnliches Dilemma haben wir seitens BAG bereits bei den Schutzmasken erlebt. Nach dem zuerst das Tragen einer Solchen als unnütz propagiert wurde, dürfen diese nun überall verkauft werden, ohne Kontrolle und Prüfung auf Qualität und Zertifizierung. Ebenso fehlen diese Kontrollen für den Verkauf von Desinfektionsmittel.
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]]>Ursache seien die starken Zunahmen von Gesuchen in diversen Bereichen, begründet das BAG die massive Steigerung. Der IFAK Verein staunt nicht schlecht über diese Argumentation. Für die Apotheken gelten hier offenbar andere Regeln.
Seit der Einführung der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) im Jahr 2001 sind die Tarife für die Arbeit des Apothekers nämlich nie angepasst worden. Die Rahmenbedingungen haben sich aber auch hier stark verändert. Der Aufwand des Apothekers hat in den letzten Jahren massiv zugenommen: Immer umfangreichere Vorschriften bei der Abgabe und Lagerung von Medikamenten führen zu hohem administrativem und personalintensivem Aufwand. Zusammen mit den Preissenkungen der letzten Jahre hat dies bereits vermehrt zu Margenkürzungen geführt.
Bundesrat und BAG fordern trotzdem nach wie vor weitere Preissenkungen bei den Medikamenten und werden nicht müde, die Preise immer wieder mit denen im Ausland zu vergleichen. Und santésuisse verlangt den Preisvergleich mit dem Ausland jährlich, anstatt alle drei Jahre.
Der IFAK Verein ist der Meinung, dass mit diesem Preisvergleich Äpfel mit Birnen verglichen werden. Hier liesse sich sicher eine Menge Geld sparen. Solche Studien sind ja bekanntlich nicht billig.
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]]>Wahrscheinlich denken die einen oder anderen, dass sei jetzt etwas überspitzt dargestellt. Nein, es ist nur die Spitze des Eisbergs! Das zeigt ein aktuelles Beispiel um die Thematik der Grand-Frère Medikamente. Knüppeldick kommt aus den Amtsstuben des BAG: Krankenversicherungen werden durch die Behörde angewiesen «Grand-Frère-Medikamente nur noch gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten». Link Artikel Bieler Tagblatt
Seit Jahren erzählen uns die Politiker – und die Medien tönen gerne ein ins Lamento – die Medikamente sind zu teuer. Zudem wird immer gerne mit dem Ausland verglichen, weil dort ist ja alles noch viel viel billiger. Ist es nicht bedenklich, wenn eine Packung Antibiotika heute weniger kostet als ein Kinobesuch? Ist es nicht Verhältnisblödsinn hier von zu hohen Medikamentenkosten zu reden? In Deutschland kostet übrigens ein Kinobesuch nur halb so viel wie in der Schweiz.
Bleiben wir aber beim aktuellen Problem der SL Medikamente und deren Vergütung bei Grosspackungen. Seit Jahren gibt es eine Regelung mit den Krankenkassen, dass die Grosspackungen bezahlt werden, wenn es günstiger kommt. Eine vernünftige Regel, welche hilft zu sparen.
Nicht nachvollziehbar ist die neue Weisung des BAG, welche die Kosten unnötig erhöht und gegen jede Logik agiert. Das scheint aber nicht zu interessieren, weder bei den Krankenkassen noch beim Bundesamt. Einfach macht man es sich dort mit der Antwort: Man könne nichts machen, es ist halt das Gesetz.
Warum halten sich die Versicherungen bei einem anderen Sachverhalt nicht ans Gesetz?
Warum bezahlen Versicherungen im Kanton Bern ohne mit der Wimper zu zucken Grosspackungen bei Ärzten, welche keine SD-Bewilligung haben? Das ist auch im Gesetz und dürfte mit gleicher Logik von den Versicherungen nicht vergütet werden. Hier sieht das BAG aber offenbar keine Notwendigkeit, eine Weisung an die Versicherungen zu erlassen, sich doch bitte an das Gesetz zu halten.
Immer so, wie es gerade am Besten passt.
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]]>Beratung bei Diabetes kaum noch möglich
IFAK Analyse beweist:
Einsparungen auf dem Buckel der Prämienzahler
Der IFAK Verein fordert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Bundesrat auf, Massnahmen zu beschliessen, um die unhaltbaren Zustände im Markt für Blutzuckerteststreifen zu ändern. Dies muss passieren bevor eine erneute Senkung der Höchstvergütungsbeträge in der MiGeL per 01.01.2019 in Kraft tritt.
Als Vertreter unabhängiger Apotheken hat der IFAK Verein eine Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen im Zeithorizont 2016 – 2018 vorgenommen. Denn nach den massiven Preissenkungen der letzten Jahre entstehen im Apothekenalltag tiefgreifende, weitführende Probleme in Bezug auf Preise und Margen dieser Produktkategorie.
Mit dem Einkauf von Blutzuckerstäbchen ist es heute in der Schweiz für die Leistungserbringer schlicht nicht mehr möglich, eine betriebswirtschaftlich notwendige Bruttomarge zu generieren, wenn der Apotheker dem Kunden, den dafür in der MiGeL vorgesehenen Höchstvergütungsbetrag, verrechnet.
Trotzdem versprechen das BAG und santésuisse mit erneuten Preissenkungen auf Blutzuckerteststreifen in der MiGeL Einsparungen von zehn Millionen Franken pro Jahr. Und diese, wie sie behaupten: zu Gunsten der Prämienzahler.
Beides stimmt nicht, wie die IFAK Analyse belegt. Das Gegenteil ist der Fall: Einsparungen werden AUF DEM BUCKEL DER VERSICHERTEN gemacht. Und egal welche Berechnungsgrundlage man verwendet, «Einsparungen» von zehn Millionen Franken, sind Wunschdenken und wohl einmal mehr rein politisch motiviert. Gleichzeitig verunmöglichen die Preissenkungen, eine oft zeitaufwendige – aber Gesundheit relevante und nötige – Beratung in der Apotheke. Das ist unverantwortlich bei einer Volkskrankheit wie Diabetes.
In seiner Analyse legt der IFAK Verein dar, dass sich der Markt den Preissenkungsmassnahmen nicht anpasst, weil es die Rahmenbedingungen einfach nicht zu lassen. Deshalb haben die Sparmassnahmen bis heute auch fast keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Industrie.
Lesen Sie in der Analyse auch, warum beispielsweise die neue Generation von Blutzuckersensoren eine geradezu paradoxe Marktsituation verursacht. Gerne stellen wir Ihnen, liebe Leser, die vollständige «Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen 2016 – 2018» zur Verfügung.
Bestellen Sie diese jetzt unter: info@ifakverein.ch
]]>Der IFAK Verein teilt die Meinung, dass die Schweiz die aufgrund der immer teurer werdenden Behandlungen und steigenden Lebenserwartung wachsenden Gesundheitskosten in den Griff bekommen muss. Die vorgeschlagene Methode ist aber der falsche Weg.
Zusammengefasst lehnt der IFAK Verein die Modelle des BAG aus den folgenden Gründen ab:
Der IFAK Verein hat in seiner Stellungnahme die Ablehnung begründet und schlägt anstelle des Kahlschlags, nachhaltige und lösungsorientierte Anpassungen, resp. Massnahmen vor. Gerne stellen wir unseren Lesern die vollständige Stellungnahme zur Verfügung.
Bestellen Sie diese jetzt unter: info@ifakverein.ch
Die Mitglieder des IFAK Vereins engagieren sich seit 1991 für die Interessen der unabhängigen Apotheke und der Apotheker, die eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen spielen und wesentliche Aufgaben der Grundversorgung wahrnehmen können.
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Bei der Revision des Heilmittelgesetzes hat das Parlament die Kriterien für die Liste E verschärft. Eine Fachexpertengruppe begutachtete 540 von den rund 1800 Arzneimittel der Liste D. Bei über 80 Prozent der geprüften Arzneimittel sei eine Umteilung aber nicht sinnvoll, sagt die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte nach eingehender Prüfung.
Dass nur 94 Medikamente die Listen gewechselt haben und künftig frei erhältlich sind, dürfte weder der Mehrheit der Volksvertreter noch dem BAG schmecken. Umso löblicher ist es, dass Swissmedic standhaft blieb. Denn die jetzt «umgeteilten» Medikamente besitzen kein Gefährdungspotenzial und tragen zum gesetzten Ziel der HMG-Revision bei, die Selbstmedikation zu erleichtern und den Zugang zu Arzneimitteln zu erhöhen. Ein sowohl aus pharmazeutischer als auch politischer Sicht richtiger Entscheid.
Falsch eingenommen, können Medikamente die Gesundheit massiv gefährden. Dass unterstreicht Swissmedic mit der Aussage: Laien könnten das Krankheitsbild nicht immer beurteilen, weshalb für die richtige Anwendung der meisten Heilmittel eine Fachberatung zwingend erforderlich sei. Bleibt zu hoffen, dass die Medien in diesem Fall für einmal sachlich bleiben und die Apotheker nicht erneut als Spar-Verhinderer geisseln.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung muss eine politische Notwendigkeit bleiben. Die Prioritäten sollten darum abseits von Börsenkursen, Bilanz- und Wettbewerbskennzahlen gesetzt werden. Die unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit macht auch den grössten Teil der OTC-Medikamenten zu besonders sensiblen Produkten, die nicht in ein Supermarkt-Regal gehören.
]]>Egal ob es um Generika, Margen oder Leistungen im Gesundheitswesen geht: Schuld ist immer einer der Leistungserbringer, weil dasselbe im Ausland ja viel günstiger zu erhalten sei.
Das BAG, der Preisüberwacher und auch der Bundesrat stossen ins gleiche Horn.
Sind sich diese Prediger wohl bewusst, dass im immer wieder gerne zitierten Ausland alle Lohnempfänger – auch die Beamten – nur einen Bruchteil dessen verdienen, was sie erhalten?
Einen Preisüberwacher auf Staatskosten sparen sich die meisten Länder übrigens gänzlich. Wie die Handelszeitung kürzlich zeigte, verdient beispielsweise Gesundheitsminister Alain Berset mehr als doppelt so viel als der französische Präsident Emmanuel Macron.

Wer Auslandspreisvergleiche heranzieht, sollte zuerst vor der eigenen Türe kehren. Wenn die Damen und Herren der Regierung die Margen senken wollen, dann bitte überall und bei allen, die Geld kosten. Mit Auslandpreisvergleichen kann man dem Problem der Kostenexplosion im Gesundheitswesen ganz sicher nicht entgegenwirken – auch wenn man es gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt. Amen.
]]>Denn das Wort «Pfründe» bedeutete ursprünglich: Ein sicheres Einkommen aus einem katholischen Kirchenamt zu erhalten, ohne dass man dafür arbeiten muss. Im Unterschied zum Mittelalter werden heute in der Regel allerdings eher Staatsbedienstete damit in Verbindung gebracht. Aber damals wie heute ist das Wort «Pfründe» negativ konnotiert.
Dass mit dem Begriff «Pfründe» in besagtem Artikel letztlich aber nichts anders gemeint ist, als die Vertriebsmarge auf Medikamente, welche einem Leistungserbringer gesetzlich zustehen, ist unhaltbar und für uns – als Apotheker – nicht nur kredit- und geschäftsschädigend, sondern beleidigend.
Das können wir nicht unkommentiert lassen. Im Artikel steht beispielsweise: «… Beim Hepatitis-C-Mittel Harvoni für rund 14’500 Franken, sind das für den Apotheker 240 Franken.» Stimmt und entspricht damit einer Marge von 1,6 Prozent.
Wir fragen uns, welche andere Branche mit einer solchen Minimarge leben muss und kann? Diese teilt sich der Apotheker übrigens noch mit dem Grossisten. Von «Pfründen» kann also nicht die Rede sein. Zum Vergleich: der Staat kassiert an besagtem Beispiel über 350 Franken Mehrwertsteuer.
Mit reisserischen Schlagzeilen Kasse machen zu wollen, hilft einzig, die Löhne der Journalisten zu sichern. Dass sich Preisüberwacher Stefan Meierhans im gleichen Artikel mit unqualifizierten Aussagen auf dasselbe Niveau herunterlässt, ist bedenklich, muss indes politisch motiviert sein.
Wir finden den Artikel und die Anmerkungen von Meierhans inakzeptabel.
]]>So auch mit der neuesten Vernehmlassung für die Senkung des Vertriebsanteils von nunmehr 12 auf 9 Prozent. Dies ist rein politisch motiviert und hat mit der Realität nichts zu tun.
Spielt keine Rolle, sagt sich das BAG und verkündet mediengerecht: die Parameter müssten neu kalkuliert werden, da sie nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen entsprechen. Und dann wird kalkuliert in den Stuben des BAG, scheinbar aber etwas unkonventionell. So zum Beispiel für die Berechnung der Kapitalkosten. Da legt man beim BAG für die Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes einer Apotheke ganz innovativ den Zinssatz von 0.2 Prozent einer 10-jährigen Bundesobligation zu Grunde. Klar ist, die Eigenkapitalrendite variiert von Branche zu Branche. Nirgends kommt man aber langfristig betrachtet unter fünf Prozent.
Eigentlich auch ganz logisch, denn ein Unternehmer – auch der Apotheker – investiert sein Geld in das Geschäft um es weiter zu entwickeln mit allen Chancen und Risiken. Die Herleitung mit der Bundesobligation ist also völlig fehl am Platz.
Betriebswirtschaft ist offensichtlich nicht des Beamten Stärke, letztendlich aber suizidal für das gesamte Schweizer Gesundheitssystem.
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