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Für den zuerst definierten Betrag von 14.50 Franken wäre es schlichtweg unmöglich gewesen, diese Dienstleistung zu erbringen. Das, was eigentlich logisch sein sollte – ein gleicher Preis für gleiche Leistung – ist keineswegs selbstverständlich, sondern das Ergebnis von langen Diskussionen und eines hartnäckigen Kampfes von pharmaSuisse unter der neuen Leitung von Martine Ruggli. Ihnen gebührt ein grosses Dankeschön für diesen wertvollen Meilenstein und – wir hoffen doch – weiteren, welche hoffentlich bald folgen werden. Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler in der Schweizer Grundversorgung, sie haben Anrecht darauf, auch als vollwertiges Mitglied derer angesehen und behandelt zu werden. Und nicht nur lästiges Mittel zum Zweck sind, um im Gesundheitswesen sparen zu können.
Dass seitens gewisser Ärzte bereits publikumswirksam Bedenken geäussert worden sind, ist traurig. In einer Krisensituation, wie diese Pandemie es nun mal ist, werden so Gräben aufgemacht, statt gemeinsam versucht, die Krise zu meistern. Dass die Apotheken die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen werden, dessen sind wir uns sicher. Schliesslich ist der Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme eine ausführliche Weiterbildung, welche sogar durch Ärzte durchgeführt wird, die aber zum Glück weniger Bedenken haben. Übrigens ist das Impfen für die jüngeren Pharmazeuten sogar Teil ihres Studiums.
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Und nun das: auf medinside.ch wird seit einiger Zeit Werbung für scheinbar illegale Selbsttests geschaltet. Swissmedic unternimmt hier aber anscheinend nichts. Wieso droht die Behörde den Apothekern, unternimmt bei anderen Marktteilnehmern aber nichts?
Aber eigentlich nichts Neues, wir kennen die Situation aus anderen Sachverhalten. Die HIV-Tests, die heute im Supermarkt erhältlich sind, durfte der Apotheker vorher nicht verkaufen, das Jekami mit den überzahlten Mitteln zur Gewichtsreduktion im Internet und Schweizer Zeitungen. Oder das Beispiel mit dem Alkohol. Wenn ein Apotheker Alkohol mischt für die Herstellung von Franzbranntwein, dann darf er das aufgrund seiner Berufsausübungsbewilligung. Mischt er den gleichen Alkohol und schreibt das Produkt am Ende mit Desinfektionsmittel an, dann wird urplötzlich aus dem Franzbranntwein ein Biozid und der Apotheker seit dem 1. September ein Straftäter. Andere Marktteilnehmer, welche während der Krise munter herumgemischt haben, werden sich wohl kaum daranhalten.
Wir befürchten, dass sich die Bürosesseltäter in Zukunft noch weiter von der Realität an der Front entfernen. Es ist gar nicht mehr möglich, den Praxisalltag zu kennen und zu verstehen, wenn man aus dem Home-Office das Haus nicht mehr verlassen muss. Covid-19, dieses kleine garstige Virus, hinterlässt seine Spuren wirklich überall!
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