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Aktuell wirbt die CSS Versicherung für ihr neustes Modell Multimed. Dieses verspricht mehr Flexibilität und weniger Kosten. Die Vorteile werden blumig und umfassend beschrieben und beworben. Nur wer auch das Kleingedruckte aufmerksam liest wird feststellen, dass es bei diesem Modell aber rasch vorbei ist mit der Flexibilität:
Dem Versicherten wird die Wahlfreiheit für den Bezug seiner Medikamente mit Dauerrezeptcharakter nämlich radikal genommen. Denn diese muss er beim Multimed Modell bei einer von der CSS bestimmten VERSANDAPOTHEKE beziehen. Eine Verletzung dieser Pflicht, führt zu Sanktionen.
Das finden wir starken Tobak. Heisst das doch konkret, dass in der Regel nur die beratungsintensiveren, komplexeren und aufwändigeren Erstverschreibungen in einer öffentlichen Apotheke bezogen werden dürfen. Wenn es dann aber um Repetitionen geht, kassieren die Versandapotheken. Wie soll eine Apotheke da noch wirtschaftlich arbeiten und überleben können?
Dass die Rabatte bei Versandapotheken ein Trugschluss sind und der Kunde unter dem Strich damit nichts spart, davon ist leider nie etwas zu lesen. Dem IFAK Verein werden immer wieder Beispiele zugetragen von Versänden mit viel zu vielen Grosspackungen. Diese landen schlussendlich im Abfall – und werden notabene in der öffentlichen Apotheke zur Entsorgung abgegeben!
Wir hoffen doch sehr, dass die Prämienzahler auch das Kleingedruckte und die für sie daraus entstehenden Konsequenzen gut lesen und überlegen. Mit Multimed kauft man die Katze im Sack.
Die persönliche Arbeit, die Beratung und die Dienstleistung der öffentlichen Apotheke haben ihren Preis, zahlen sich aber am Ende zugunsten der Prämienzahler aus. Schliesslich kennt die Versandapotheke ihre Kunden nicht persönlich, sie sieht nur das Rezept.
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]]>Constella® ist zurzeit in der Schweiz nicht lieferbar. Bis auf Weiteres. Und ist damit in bester Gesellschaft mit rund 600 anderen Produkten, die sich auf der Liste der Medikamente mit Versorgungsengpässen befinden (www.drugshortage.ch / Stand 25.09.2019)
Eine Situation, die es so gar nicht gibt. So Berset und santésuisse. Gemäss ihnen haben nämlich die politischen Sparmassnahmen bei den Medikamenten, etwa der permanente Preisdruck auf die tiefpreisigen Medikamente, keinerlei Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.
Eine Situation, die aber in Tat und Wahrheit alltäglich ist – hier und heute, bei uns, in der Schweiz! Man braucht keine Glaskugel, um zu erahnen was passieren wird, wenn nun der Bundesrat und die Politiker das Referenzpreissystem einführen. 3-min.info hat schon unzählige Male darüber berichtet.
Zurück zu Constella® und zu jenen, die unter den direkten Auswirkungen dieses Lieferengpasses leiden: die Patientinnen und Patienten. Als wären sie mit ihren Beschwerden nicht schon genug gestraft. Es muss für sie eine Alternative her, um die Zeit des Engpasses zu überbrücken. In der Schweiz gibt es kein wirkstoffgleiches Medikament. In Deutschland ist Linaclotidum erhätlich – und auch LIEFERBAR.
Wer jetzt denkt, dies sei des Problems Lösung, der irrt sich. Denn hier geht das Problem erst richtig weiter. Die Krankenkasse (im aktuellen Fall die KPT), will für die Kosten des Deutschen Alternativproduktes nicht aufkommen! Dafür muss der Patient nun selbst in die Tasche greifen. Und dies kommt ihn teuer zu stehen. Eine Kapsel Constella® kostet in der Schweiz im Einkauf CHF 1.88. In Deutschland kostet eine Kapsel CHF 2.43.
Aber auch das, eine Situation die es so gar nicht gibt. So Berset und santésuisse. Medikamente sind im Ausland immer viel günstiger. Sagen sie.
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Der IFAK Verein hat einen Leserbrief verfasst, welchen wir unseren Lesern hier gerne publizieren. Wir sind gespannt, ob der Leserbrief im Beobachter auch veröffentlicht wird.
von Dr. Claus Hysek, Präsident IFAK Verein
Was wollen Sie mit diesem Artikel bezwecken? Er ist ein Potpourri von negativen Aussagen über Apotheker und Ärzte. Ein Rundumschlag, welcher nur Donnerwetter enthält, weit ab von professioneller Berichterstattung. Was soll das?
In 30 Prozent des gesamten Artikels lassen Sie sich über die Pauschalen aus. Sie hinterfragen kein einziges Mal, weshalb diese eingeführt wurden und verlieren kein Wort darüber, dass mit diesen Pauschalen, durch die Abkoppelung des Apothekenertrags vom FAP, seit der Einführung bereits über eine Milliarde Franken Kosten eingespart wurde!
Dann philosophieren Sie in weiteren 30 Prozent des Artikels, dass die Kontrolle bei der Abgabe von Medikamenten notwendig und lebensrettend sei. Müsste diese Kontrolle Ihrer Meinung nach GRATIS gemacht werden? So klingt es jedenfalls aus Ihren Zeilen.
Ungefähr einen Fünftel Ihres Artikels widmen Sie der Marktkonzentration durch Ketten und der Migros. Dadurch sind die unabhängigen Apotheken auch auf dem Land in einem schwierigen Umfeld.
Fünf Prozent vergeuden Sie damit, über Fehlanreize zu sprechen. Wissen Sie, wie in der Schweiz die vom Staat vorgeschriebenen Medikamentenpreise berechnet werden? 56 Prozent der 185 Millionen Medikamentenpackungen, die jährlich verkauft werden, haben einen Fabrikabgabepreis unter 15 Franken! Diese verursachen gerade mal 7.7 Prozent der Medikamentenkosten. In dieser Preisklasse befinden sich die meisten Generika. Die Preisdifferenz zwischen einem Generikum und einem Originalpräparat wird ebenfalls vom Staat vorgegeben und beträgt 20 Prozent. Der Arzt oder der Apotheker verdient nur gerade 50 Rappen mehr, wenn er anstelle des Generikums ein Originalpräparat abgibt. Hier von einem Fehlanreiz zu sprechen, ist völlig fehl am Platz und entspricht in keiner Weise der Realität.
In den verbleibenden 15 Prozent Ihres Artikels erläutern Sie dann, wie Herr Berset Gegensteuer geben will. (Nebenbei – über die oben genannten Themen, die 85 Prozent Ihrer Kritik ausmachen, will und kann der Bundesrat keine Gegensteuer geben.) Was Sie über Generika und den Referenzpreis aussagen, entbehrt jeglichen Kommentar. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie zukünftig anstelle Ihrer undifferenzierten Generalabrechnung die Zahlen und Facts auch einmal mit einer anderen, objektiveren Brille anschauen würden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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]]>Nun häufen sich die Negativschlagzeilen und der Unmut über santésuisse auch aus anderen Kreisen. (Link auf medinise Artikel 1, Link auf medinside Artikel 2)
Dass satnésuisse an der Ausarbeitung des neuen Ärztetarifs Tardoc nicht mitarbeitete, ist längst bekannt. Nun kritisieren sie aber die von Curafutura und FMH eingereichte neue Tarifstruktur mit schlicht falschen Einwänden und entgegen der Tatsachen. Genauso wie es santésuisse bei den Apotheken macht, blockieren sie auch bei den Ärzten. Sie zeigen mit dem Finger immer auf die anderen und tragen damit nichts zu Lösungen im Gesundheitswesen bei, im Gegenteil, sie sind Verhinderer konstruktiver Zusammenarbeit.
Und so geht es munter weiter mit dem unsäglichen Verhalten des Krankenversicherungsverbandes. Sauber sind deren Hände offensichtlich nicht, wenn man folgende Tatsache anschaut:
An der Pressekonferenz im Juni informiert santésuisse einmal mehr über das Wachstum bei den Medikamenten, notabene mit fragwürdigen Zahlen. Im ersten Diagramm wird die Steigerung der Medikamentenkosten mit 4.4 Prozent angegeben. Auf der gleichen Seite, in einem anderen Diagramm, ist dann die Steigerung der Medikamentenkosten mit 1.5 Prozent, also fast drei Mal weniger, angegeben. (Link auf 3-min Artikel)
Damals verurteilte der Verband das Medikamentenwachstum und verlangte wie gewohnt, als Gegenmittel müssten die Margen bei den Apotheken gesenkt werden. Das angeprangerte Medikamentenwachstum betrug, gemäss den Zahlen von santésuisse, in den Jahren 2015 bis 2017 11.9 Prozent.

Nun wurde auf medinside.ch das Wachstum der Verwaltungskoten der Krankenkassen publiziert. (Link auf medinside Artikel) In der gleichen Zeitspanne (2015 bis 2017, um Gleiches mit Gleichem zu vergleichen) verzeichnen diese einen Anstieg von 9 Prozent!

Die Steigerung der Medikamentenkosten wird ausschliesslich durch die hochpreisigen Medikamente verursacht. Diese nahmen seit dem Jahr 2005 um 1000 Prozent zu! Bei diesen Medikamenten ist die Marge so gering, dass der Apotheker nichts mehr daran verdient. Darüber verliert santésuisse nie ein Wort.
Im Gegensatz dazu spielen diese teuren Medikamente bei den Verwaltungskosten keine Rolle, denn der administrative Aufwand für ein günstiges oder ein teures Medikament ist immer der Selbe. Ebenso sollten eigentlich höhere Umsätze im Gesundheitswesen (weil die Apotheker vermeintlich zu hohe Margen hätten) auf die Verwaltungskosten keinen Unterschied machen. Trotzdem steigen die administrativen Kosten der Krankenkassen jedes Jahr parallel zu den Gesamtkosten. Und dafür will man den Apotheker mit tieferer Marge bestrafen?
Ob sauber oder nicht – man kann nicht nur mit dem Finger auf die anderen zeigen.
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]]>Glücklicherweise sind die einzelnen Krankenkassen da etwas realistischer unterwegs und analysieren lieber die realen Gegebenheiten als die Glaskugel zu kontaktieren. So sind beispielsweise die Helsana und die CSS überzeugt, dass es im Jahr 2020 eine neutrale Prämienrunde geben wird oder die Prämien teilweise sogar gesenkt werden können. Vernünftig finden wir. Und schön wäre es, wenn auch die Journalisten hier etwas vernünftiger wären und die Zahlen von santésuisse mit den Kaffeesatzexperimenten von Frau Nold kritisch hinterfragen würden. Der IFAK Verein hat diese bereits mehrmals analysiert, korrigiert und auch dokumentiert. Sie wären ebenfalls allen Journalisten jederzeit zugänglich.
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]]>Wahrscheinlich denken die einen oder anderen, dass sei jetzt etwas überspitzt dargestellt. Nein, es ist nur die Spitze des Eisbergs! Das zeigt ein aktuelles Beispiel um die Thematik der Grand-Frère Medikamente. Knüppeldick kommt aus den Amtsstuben des BAG: Krankenversicherungen werden durch die Behörde angewiesen «Grand-Frère-Medikamente nur noch gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten». Link Artikel Bieler Tagblatt
Seit Jahren erzählen uns die Politiker – und die Medien tönen gerne ein ins Lamento – die Medikamente sind zu teuer. Zudem wird immer gerne mit dem Ausland verglichen, weil dort ist ja alles noch viel viel billiger. Ist es nicht bedenklich, wenn eine Packung Antibiotika heute weniger kostet als ein Kinobesuch? Ist es nicht Verhältnisblödsinn hier von zu hohen Medikamentenkosten zu reden? In Deutschland kostet übrigens ein Kinobesuch nur halb so viel wie in der Schweiz.
Bleiben wir aber beim aktuellen Problem der SL Medikamente und deren Vergütung bei Grosspackungen. Seit Jahren gibt es eine Regelung mit den Krankenkassen, dass die Grosspackungen bezahlt werden, wenn es günstiger kommt. Eine vernünftige Regel, welche hilft zu sparen.
Nicht nachvollziehbar ist die neue Weisung des BAG, welche die Kosten unnötig erhöht und gegen jede Logik agiert. Das scheint aber nicht zu interessieren, weder bei den Krankenkassen noch beim Bundesamt. Einfach macht man es sich dort mit der Antwort: Man könne nichts machen, es ist halt das Gesetz.
Warum halten sich die Versicherungen bei einem anderen Sachverhalt nicht ans Gesetz?
Warum bezahlen Versicherungen im Kanton Bern ohne mit der Wimper zu zucken Grosspackungen bei Ärzten, welche keine SD-Bewilligung haben? Das ist auch im Gesetz und dürfte mit gleicher Logik von den Versicherungen nicht vergütet werden. Hier sieht das BAG aber offenbar keine Notwendigkeit, eine Weisung an die Versicherungen zu erlassen, sich doch bitte an das Gesetz zu halten.
Immer so, wie es gerade am Besten passt.
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]]>Meier fordert für das Schaffen in Spitälern: verbindliche Qualität, messbare Kontrolle und wenn das nicht hilft, Konsequenzen für die behandelnden Ärzte.
Dass die Krankenkassen kein Interesse für eine strikte Überprüfung des Nutzens einer Behandlung zeigen, erstaunt den Basler Professor. Es scheint aber leider so, dass Krankenkassen beim Thema Kostensenkung lieber mit populistischen Rundumschlägen gegen die Marge der Apotheker wettern, als auf zielführende Lösungsvorschläge einzugehen (Link zu Artikel in der BaZ).
Seit Jahren versucht pharmaSuisse mit santésuisse für alle akzeptable Lösungen zu finden. Aber es ist halt einfacher, populistische Millionenbeträge als Sparpotential in den Raum zustellen, als konstruktive Lösungen zu suchen.
Wie wäre es mit einer Einheitskasse? Dann bräuchte man santésuisse nicht mehr. Auch das spart sicher Geld.
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]]>Beratung bei Diabetes kaum noch möglich
IFAK Analyse beweist:
Einsparungen auf dem Buckel der Prämienzahler
Der IFAK Verein fordert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Bundesrat auf, Massnahmen zu beschliessen, um die unhaltbaren Zustände im Markt für Blutzuckerteststreifen zu ändern. Dies muss passieren bevor eine erneute Senkung der Höchstvergütungsbeträge in der MiGeL per 01.01.2019 in Kraft tritt.
Als Vertreter unabhängiger Apotheken hat der IFAK Verein eine Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen im Zeithorizont 2016 – 2018 vorgenommen. Denn nach den massiven Preissenkungen der letzten Jahre entstehen im Apothekenalltag tiefgreifende, weitführende Probleme in Bezug auf Preise und Margen dieser Produktkategorie.
Mit dem Einkauf von Blutzuckerstäbchen ist es heute in der Schweiz für die Leistungserbringer schlicht nicht mehr möglich, eine betriebswirtschaftlich notwendige Bruttomarge zu generieren, wenn der Apotheker dem Kunden, den dafür in der MiGeL vorgesehenen Höchstvergütungsbetrag, verrechnet.
Trotzdem versprechen das BAG und santésuisse mit erneuten Preissenkungen auf Blutzuckerteststreifen in der MiGeL Einsparungen von zehn Millionen Franken pro Jahr. Und diese, wie sie behaupten: zu Gunsten der Prämienzahler.
Beides stimmt nicht, wie die IFAK Analyse belegt. Das Gegenteil ist der Fall: Einsparungen werden AUF DEM BUCKEL DER VERSICHERTEN gemacht. Und egal welche Berechnungsgrundlage man verwendet, «Einsparungen» von zehn Millionen Franken, sind Wunschdenken und wohl einmal mehr rein politisch motiviert. Gleichzeitig verunmöglichen die Preissenkungen, eine oft zeitaufwendige – aber Gesundheit relevante und nötige – Beratung in der Apotheke. Das ist unverantwortlich bei einer Volkskrankheit wie Diabetes.
In seiner Analyse legt der IFAK Verein dar, dass sich der Markt den Preissenkungsmassnahmen nicht anpasst, weil es die Rahmenbedingungen einfach nicht zu lassen. Deshalb haben die Sparmassnahmen bis heute auch fast keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Industrie.
Lesen Sie in der Analyse auch, warum beispielsweise die neue Generation von Blutzuckersensoren eine geradezu paradoxe Marktsituation verursacht. Gerne stellen wir Ihnen, liebe Leser, die vollständige «Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen 2016 – 2018» zur Verfügung.
Bestellen Sie diese jetzt unter: info@ifakverein.ch
]]>Eine Apotheke erhält eine Rückweisung für eine Magistralrezeptur, Nifedipin in Excipial Crème, mit der Begründung, Nifedipin sei nicht in der ALT.
Die IFAK DATA AG nimmt sich der Sache an und schreibt der Versicherung, welche in ihrem Slogan wirbt «Mini Aufwand. Maxi Wirkung.», dass in Magistralrezepturen verarbeitete SL-Medikamente von der Grundversicherung übernommen werden müssen.
Die Versicherung weist die Rechnung erneut zurück, mit der Begründung, der Paragraph 1 der allgemeinen Bestimmungen der ALT sei nicht erfüllt, da für die Rezeptur kein SL-Präparat verwendet worden sei. Ausserdem sei das erwähnte Produkt Nifedipin Mepha nicht für die verwendete Indikation zugelassen.
Die IFAK DATA AG fordert in einem weiteren Schreiben an die Versicherung, dass sich ein Mitglied der Geschäftsleitung oder der Vertrauensarzt der Angelegenheit annimmt.
Und jetzt wird es spannend und grotesk. Eine Abteilungsleiterin der Versicherung weist die Rechnung erneut zurück mit der Begründung:
Es sei, gemäss des Preises der Magistralrezeptur, anstelle des Fertigarzneimittels, der nicht pflichtige Wirkstoff Ph.Eur verwendet worden.
Die Magistralrezeptur mit dem Fertigarzneimittel würde gemäss ALT 68.60 Franken kosten, der von der Apotheke fakturierte Betrag mit dem Pulver 40.50 Franken.
Das bräuchte man eigentlich nicht weiter zu kommentieren.
Die Haltung der Versicherung ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Sie zwingt den Leistungserbringer zu unwirtschaftlichen Handlungen. ln der Diskussion um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen sind gerade solche Fälle eine Zumutung für den Prämienzahler.
Selbstverständlich hat sich die IFAK DATA AG in diesem Fall zum Wohle aller Abrechner und Patienten eingesetzt und wird dies nötigenfalls auch juristisch weiterverfolgen.
Wir sind gespannt wie es weiter geht. Fortsetzung folgt.
]]>Denn das Wort «Pfründe» bedeutete ursprünglich: Ein sicheres Einkommen aus einem katholischen Kirchenamt zu erhalten, ohne dass man dafür arbeiten muss. Im Unterschied zum Mittelalter werden heute in der Regel allerdings eher Staatsbedienstete damit in Verbindung gebracht. Aber damals wie heute ist das Wort «Pfründe» negativ konnotiert.
Dass mit dem Begriff «Pfründe» in besagtem Artikel letztlich aber nichts anders gemeint ist, als die Vertriebsmarge auf Medikamente, welche einem Leistungserbringer gesetzlich zustehen, ist unhaltbar und für uns – als Apotheker – nicht nur kredit- und geschäftsschädigend, sondern beleidigend.
Das können wir nicht unkommentiert lassen. Im Artikel steht beispielsweise: «… Beim Hepatitis-C-Mittel Harvoni für rund 14’500 Franken, sind das für den Apotheker 240 Franken.» Stimmt und entspricht damit einer Marge von 1,6 Prozent.
Wir fragen uns, welche andere Branche mit einer solchen Minimarge leben muss und kann? Diese teilt sich der Apotheker übrigens noch mit dem Grossisten. Von «Pfründen» kann also nicht die Rede sein. Zum Vergleich: der Staat kassiert an besagtem Beispiel über 350 Franken Mehrwertsteuer.
Mit reisserischen Schlagzeilen Kasse machen zu wollen, hilft einzig, die Löhne der Journalisten zu sichern. Dass sich Preisüberwacher Stefan Meierhans im gleichen Artikel mit unqualifizierten Aussagen auf dasselbe Niveau herunterlässt, ist bedenklich, muss indes politisch motiviert sein.
Wir finden den Artikel und die Anmerkungen von Meierhans inakzeptabel.
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