Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /var/www/vhosts/3-min.info/httpdocs/index.php:1) in /var/www/vhosts/3-min.info/httpdocs/wp_201802/wp-includes/feed-rss2.php on line 8
Ursache seien die starken Zunahmen von Gesuchen in diversen Bereichen, begründet das BAG die massive Steigerung. Der IFAK Verein staunt nicht schlecht über diese Argumentation. Für die Apotheken gelten hier offenbar andere Regeln.
Seit der Einführung der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) im Jahr 2001 sind die Tarife für die Arbeit des Apothekers nämlich nie angepasst worden. Die Rahmenbedingungen haben sich aber auch hier stark verändert. Der Aufwand des Apothekers hat in den letzten Jahren massiv zugenommen: Immer umfangreichere Vorschriften bei der Abgabe und Lagerung von Medikamenten führen zu hohem administrativem und personalintensivem Aufwand. Zusammen mit den Preissenkungen der letzten Jahre hat dies bereits vermehrt zu Margenkürzungen geführt.
Bundesrat und BAG fordern trotzdem nach wie vor weitere Preissenkungen bei den Medikamenten und werden nicht müde, die Preise immer wieder mit denen im Ausland zu vergleichen. Und santésuisse verlangt den Preisvergleich mit dem Ausland jährlich, anstatt alle drei Jahre.
Der IFAK Verein ist der Meinung, dass mit diesem Preisvergleich Äpfel mit Birnen verglichen werden. Hier liesse sich sicher eine Menge Geld sparen. Solche Studien sind ja bekanntlich nicht billig.
© Image by Adobe Stock
]]>
Der IFAK Verein hat einen Leserbrief verfasst, welchen wir unseren Lesern hier gerne publizieren. Wir sind gespannt, ob der Leserbrief im Beobachter auch veröffentlicht wird.
von Dr. Claus Hysek, Präsident IFAK Verein
Was wollen Sie mit diesem Artikel bezwecken? Er ist ein Potpourri von negativen Aussagen über Apotheker und Ärzte. Ein Rundumschlag, welcher nur Donnerwetter enthält, weit ab von professioneller Berichterstattung. Was soll das?
In 30 Prozent des gesamten Artikels lassen Sie sich über die Pauschalen aus. Sie hinterfragen kein einziges Mal, weshalb diese eingeführt wurden und verlieren kein Wort darüber, dass mit diesen Pauschalen, durch die Abkoppelung des Apothekenertrags vom FAP, seit der Einführung bereits über eine Milliarde Franken Kosten eingespart wurde!
Dann philosophieren Sie in weiteren 30 Prozent des Artikels, dass die Kontrolle bei der Abgabe von Medikamenten notwendig und lebensrettend sei. Müsste diese Kontrolle Ihrer Meinung nach GRATIS gemacht werden? So klingt es jedenfalls aus Ihren Zeilen.
Ungefähr einen Fünftel Ihres Artikels widmen Sie der Marktkonzentration durch Ketten und der Migros. Dadurch sind die unabhängigen Apotheken auch auf dem Land in einem schwierigen Umfeld.
Fünf Prozent vergeuden Sie damit, über Fehlanreize zu sprechen. Wissen Sie, wie in der Schweiz die vom Staat vorgeschriebenen Medikamentenpreise berechnet werden? 56 Prozent der 185 Millionen Medikamentenpackungen, die jährlich verkauft werden, haben einen Fabrikabgabepreis unter 15 Franken! Diese verursachen gerade mal 7.7 Prozent der Medikamentenkosten. In dieser Preisklasse befinden sich die meisten Generika. Die Preisdifferenz zwischen einem Generikum und einem Originalpräparat wird ebenfalls vom Staat vorgegeben und beträgt 20 Prozent. Der Arzt oder der Apotheker verdient nur gerade 50 Rappen mehr, wenn er anstelle des Generikums ein Originalpräparat abgibt. Hier von einem Fehlanreiz zu sprechen, ist völlig fehl am Platz und entspricht in keiner Weise der Realität.
In den verbleibenden 15 Prozent Ihres Artikels erläutern Sie dann, wie Herr Berset Gegensteuer geben will. (Nebenbei – über die oben genannten Themen, die 85 Prozent Ihrer Kritik ausmachen, will und kann der Bundesrat keine Gegensteuer geben.) Was Sie über Generika und den Referenzpreis aussagen, entbehrt jeglichen Kommentar. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie zukünftig anstelle Ihrer undifferenzierten Generalabrechnung die Zahlen und Facts auch einmal mit einer anderen, objektiveren Brille anschauen würden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
© Image by Adobe Stock
]]>
Die Beratungsgebühren sind nicht zusätzlich, sondern anstelle der Marge eingeführt worden und sollen sicherstellen, dass Apotheker ihre Leistungen bei der Abgabe von rezept- und kassenpflichtigen Medikamenten möglichst preisunabhängig verrechnen können. Der Publikumspreis der Medikamente in der Spezialitätenliste (SL) wird vom Staat festgelegt. Dazu kommen, die ebenfalls vom Staat abgesegneten, «Beratungs»-Pauschalen. Anders als zum Beispiel die Migros, kann der Apotheker also seine Preise und seine Marge nicht selbst festlegen. Krankenkassenverbände und der Staat segnen Preise und Tarife ab.
Nichts desto trotz werden die LOA-Pauschalen immer wieder zur Zielscheibe von Konsumentenschützern. Die Gesamtmarge, inklusiv der «Beratungstaxen», ist heute tiefer wie früher, als es nur eine ordentliche, auch vom Staat festgelegte, Marge gab.
Die Versicherungen und der Preis festlegende Staat haben einfach die Gesamtmarge aufgeteilt in Marge und «Beratungstaxe», welche die Arbeit des Apothekers als Pauschale abgelten soll.
Es spielt keine Rolle, ob der Medikamentenpreis fünf oder 500 Franken ist, der Aufwand für den Apotheker ist immer der Gleiche. Und wie der Name «Pauschale» schon sagt, gibt es hier keine individuelle Verrechnung der effektiven Leistung. Vielmehr zählt in diesem Modell der soziale Gedanke. Wie bei den Versicherungsprämien auch. Wir bezahlen unsere Prämien unabhängig davon, wieviel Leistung wir beziehen. Eine Ski-Tageskarte erwerben wir ebenfalls zum Pauschaltarif, egal wie oft wir die Piste runter fahren und die Bergbahnen benutzen.
Mit dem Tarifvertrag LOA haben Apotheken seit seiner Einführung mitgeholfen, über eine Milliarde Franken einzusparen. Dies verschweigt die Stiftung für Konsumentenschutz leider.
Bis jetzt hat unseres Wissens die Stiftung für Konsumentenschutz die Konsumenten noch nie aufgerufen, in der Migros für die Milch nicht die gesamte Marge zu bezahlen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz erhält jährlich ca. 300’000 Franken Subventionen vom Bund. Diese unterliegen dem Konsumenteninformationsgesetz (KIG) und sind zweckgebunden. Das heisst, diese Gelder dürfen ausschliesslich für objektive Konsumenteninformationen verwendet werden. Oder besser gesagt: dürften. Denn was die Konsumentenorganisation in unserem Beispiel macht, hat mit Objektivität nicht viel zu tun. Eher mit einseitiger Information, oder man könnte auch sagen, politische Lobbyarbeit die mit Bundesgeldern mitfinanziert wird.
Ganz einig sind sich die Konsumentenorganisationen in der Schweiz punkto Pauschalen übrigens nicht. In der Westschweiz geht die FRC (Fédération romande des consommateurs) mit gutem Beispiel voran, indem sie beste und nachhaltige Qualität zu einem fairen Preis will. Und so wäre es ja im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.
© Image by Adobe Stock
]]>