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Beratung bei Diabetes kaum noch möglich
IFAK Analyse beweist:
Einsparungen auf dem Buckel der Prämienzahler
Der IFAK Verein fordert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Bundesrat auf, Massnahmen zu beschliessen, um die unhaltbaren Zustände im Markt für Blutzuckerteststreifen zu ändern. Dies muss passieren bevor eine erneute Senkung der Höchstvergütungsbeträge in der MiGeL per 01.01.2019 in Kraft tritt.
Als Vertreter unabhängiger Apotheken hat der IFAK Verein eine Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen im Zeithorizont 2016 – 2018 vorgenommen. Denn nach den massiven Preissenkungen der letzten Jahre entstehen im Apothekenalltag tiefgreifende, weitführende Probleme in Bezug auf Preise und Margen dieser Produktkategorie.
Mit dem Einkauf von Blutzuckerstäbchen ist es heute in der Schweiz für die Leistungserbringer schlicht nicht mehr möglich, eine betriebswirtschaftlich notwendige Bruttomarge zu generieren, wenn der Apotheker dem Kunden, den dafür in der MiGeL vorgesehenen Höchstvergütungsbetrag, verrechnet.
Trotzdem versprechen das BAG und santésuisse mit erneuten Preissenkungen auf Blutzuckerteststreifen in der MiGeL Einsparungen von zehn Millionen Franken pro Jahr. Und diese, wie sie behaupten: zu Gunsten der Prämienzahler.
Beides stimmt nicht, wie die IFAK Analyse belegt. Das Gegenteil ist der Fall: Einsparungen werden AUF DEM BUCKEL DER VERSICHERTEN gemacht. Und egal welche Berechnungsgrundlage man verwendet, «Einsparungen» von zehn Millionen Franken, sind Wunschdenken und wohl einmal mehr rein politisch motiviert. Gleichzeitig verunmöglichen die Preissenkungen, eine oft zeitaufwendige – aber Gesundheit relevante und nötige – Beratung in der Apotheke. Das ist unverantwortlich bei einer Volkskrankheit wie Diabetes.
In seiner Analyse legt der IFAK Verein dar, dass sich der Markt den Preissenkungsmassnahmen nicht anpasst, weil es die Rahmenbedingungen einfach nicht zu lassen. Deshalb haben die Sparmassnahmen bis heute auch fast keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Industrie.
Lesen Sie in der Analyse auch, warum beispielsweise die neue Generation von Blutzuckersensoren eine geradezu paradoxe Marktsituation verursacht. Gerne stellen wir Ihnen, liebe Leser, die vollständige «Analyse der Marktentwicklung für Blutzuckerteststreifen 2016 – 2018» zur Verfügung.
Bestellen Sie diese jetzt unter: info@ifakverein.ch
]]>Schauen wir doch mal, was hier genau passiert:
In den letzten Preissenkungsrunden für Blutzuckerteststreifen hat sich für den Apotheker der Einkaufspreis praktisch nicht verändert. Die Hersteller sehen sich in den vom BAG angeordneten Senkungsrunden (bis jetzt zumindest) ausserhalb des Spielfelds.
Der Apotheker hat nun also zwei Möglichkeiten:
Entweder belässt er die Verkaufspreise auf einem für ihn wirtschaftlichen Niveau. Damit muss der Patient die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem von der Kasse vergüteten Höchstbetrag selber berappen. Dies führt verständlicherweise zu einem Unverständnis der Patienten. Und die richtige Schlagzeile müsste dann heissen:
Millionenbeträge AUF DEM BUCKEL der Prämienzahlerinnen und -zahler eingespart!
Oder aber der Apotheker senkt die Verkaufspreise auf den vom BAG vorgegebenen Höchstbetrag. Damit wird er auf dem Verkauf von Blutzuckerteststreifen Verluste einfahren. Bereits heute gibt es Beispiele, wo der Einkaufspreis für die Apotheke höher ist als der von der Krankenkasse vergütete Höchstbetrag: FreeStyle Libre Sensor von Abbott (nur direkt bei Abbott beziehbar, keine alternativen Bezugsquellen), Einkaufspreis CHF 65.10 (+ CHF 25.00 Kleinmengenzuschlag), Höchstvergütungsbetrag CHF 65.30.
Wenn schon in solch tiefgreifender Weise am Endergebnis geschraubt wird, dann sollte das BAG auch mal die Spielregeln hinterfragen. Wir sind jedenfalls gespannt, wie sich die Hersteller in dieser Runde verhalten und ob sie ihre Verantwortung wahrnehmen!
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