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Und nun das: auf medinside.ch wird seit einiger Zeit Werbung für scheinbar illegale Selbsttests geschaltet. Swissmedic unternimmt hier aber anscheinend nichts. Wieso droht die Behörde den Apothekern, unternimmt bei anderen Marktteilnehmern aber nichts?
Aber eigentlich nichts Neues, wir kennen die Situation aus anderen Sachverhalten. Die HIV-Tests, die heute im Supermarkt erhältlich sind, durfte der Apotheker vorher nicht verkaufen, das Jekami mit den überzahlten Mitteln zur Gewichtsreduktion im Internet und Schweizer Zeitungen. Oder das Beispiel mit dem Alkohol. Wenn ein Apotheker Alkohol mischt für die Herstellung von Franzbranntwein, dann darf er das aufgrund seiner Berufsausübungsbewilligung. Mischt er den gleichen Alkohol und schreibt das Produkt am Ende mit Desinfektionsmittel an, dann wird urplötzlich aus dem Franzbranntwein ein Biozid und der Apotheker seit dem 1. September ein Straftäter. Andere Marktteilnehmer, welche während der Krise munter herumgemischt haben, werden sich wohl kaum daranhalten.
Wir befürchten, dass sich die Bürosesseltäter in Zukunft noch weiter von der Realität an der Front entfernen. Es ist gar nicht mehr möglich, den Praxisalltag zu kennen und zu verstehen, wenn man aus dem Home-Office das Haus nicht mehr verlassen muss. Covid-19, dieses kleine garstige Virus, hinterlässt seine Spuren wirklich überall!
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Bei der Revision des Heilmittelgesetzes hat das Parlament die Kriterien für die Liste E verschärft. Eine Fachexpertengruppe begutachtete 540 von den rund 1800 Arzneimittel der Liste D. Bei über 80 Prozent der geprüften Arzneimittel sei eine Umteilung aber nicht sinnvoll, sagt die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte nach eingehender Prüfung.
Dass nur 94 Medikamente die Listen gewechselt haben und künftig frei erhältlich sind, dürfte weder der Mehrheit der Volksvertreter noch dem BAG schmecken. Umso löblicher ist es, dass Swissmedic standhaft blieb. Denn die jetzt «umgeteilten» Medikamente besitzen kein Gefährdungspotenzial und tragen zum gesetzten Ziel der HMG-Revision bei, die Selbstmedikation zu erleichtern und den Zugang zu Arzneimitteln zu erhöhen. Ein sowohl aus pharmazeutischer als auch politischer Sicht richtiger Entscheid.
Falsch eingenommen, können Medikamente die Gesundheit massiv gefährden. Dass unterstreicht Swissmedic mit der Aussage: Laien könnten das Krankheitsbild nicht immer beurteilen, weshalb für die richtige Anwendung der meisten Heilmittel eine Fachberatung zwingend erforderlich sei. Bleibt zu hoffen, dass die Medien in diesem Fall für einmal sachlich bleiben und die Apotheker nicht erneut als Spar-Verhinderer geisseln.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung muss eine politische Notwendigkeit bleiben. Die Prioritäten sollten darum abseits von Börsenkursen, Bilanz- und Wettbewerbskennzahlen gesetzt werden. Die unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit macht auch den grössten Teil der OTC-Medikamenten zu besonders sensiblen Produkten, die nicht in ein Supermarkt-Regal gehören.
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«Stop Piracy» dankt für den Rückenschuss! Mit dieser Kampagne gehen Wirtschaftsverbände und der Bund nämlich seit Jahren gegen den illegalen Internethandel vor und geben jedes Jahr viel Geld aus, um der Bevölkerung klar zu machen, dass man Medikamente nicht im Internet bestellen soll. Schon klar, es geht bei dieser Kampagne um die illegalen Onlineshops. Nur: Wie will der normale Konsument beurteilen, welcher Anbieter seriös ist und welcher eben nicht? Am besten, man lässt die Finger grundsätzlich davon. In der Schweiz ist das Apothekennetz wahrlich dicht genug, dass sich jeder jederzeit in einer öffentlichen Apotheke Rat holen kann.
Wie ernst es dem Bund mit seiner Stop-Piracy-Kampagne ist, zeigt die die Zahl der involvierten Bundesämter. Nicht weniger 14 davon sind beteiligt, darunter auch die Swissmedic. Dies zu Recht, denn bei Medikamenten geht es neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden, den skrupellose Fälscher von Markenprodukten anrichten, auch um die Gesundheit der Bevölkerung. Bei den Produktekategorien, die betroffen sind, stehen denn auch die Medikamente an erster Stelle. «Wer Medikamente über dubiose Anbieter im Internet bezieht, spielt russisches Roulette», heisst es da, und im «Leitfaden Arzneimittel und Internet» von Swissmedic steht: «Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.» Ausnahmebewilligungen sind zwar möglich, doch «muss für die Ausführung jeder einzelnen Arzneimittelbestellung ein ärztliches Rezept vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, welche ansonsten rezeptfrei erhältlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass vor der Bestellung eine fachliche Beratung stattfindet.»
Es ist kein Geheimnis, dass Zur Rose sich nicht zuletzt mit dem letzten Passus schwertut. Im September 2015 hielt das Bundesgericht fest, dass Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen hatte, weil es bei Bestellungen von rezeptfreien Arzneimitteln das notwendige Rezept kurzerhand selbst ausstellte. Und ebenfalls letztes Jahr hielt das Bundesgericht fest, dass das Unternehmen gegen das Gesetz verstiess, weil es Ärzten Geld für an Zur Rose übermittelte Rezepte und für die Werbung von Neukunden überwiesen hatte. Ausserdem umgingen die beteiligten Ärzte in Kantonen mit SD-Verbot mit der Übermittlung von Rezepten an die Versandhändlerin die kantonale Gesetzgebung betreffend Verkauf von Arzneimitteln in der Arztpraxis. Auch dieses Geschäftsmodell ist nicht rechtens, wie das Bundesgericht 2014 urteilte.
Vor diesem Hintergrund wirkt das neueste Werbeplakat von Zur Rose erst recht befremdend. Wieso bewirbt ein Unternehmen die Eröffnung seines physischen Detailgeschäfts mit einem Plakat für den Internethandel? Das dürfte auch einige Bundesämter interessieren.
http://www.stop-piracy.ch/gefalscht-und-kopiert!/produktkategorien/
Werbeplakat von Zur Rose:
http://https://www.3-min.info/3min/wp-content/uploads/2016/08/IMG_8998.jpg
11. August 2016
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Der Journalist Urs P. Gasche verlangte Einsicht in die Zulassungsunterlagen für das sehr teure Krebsmedikament Folotyn. Swissmedic verweigerte ihm diese mit dem Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis der Herstellerfirma. Gasche zog vor Gericht und erhielt nun vom Bundesverwaltungsgericht recht. Es bestehe ein öffentliches Interesse an dem Medikament bzw. an der Begründung für dessen Zulassung.
In der Tat! Die Therapie mit acht Infusionen kostet 77‘000 Franken. Und dies ohne Nachweis, dass sie das Leben der Krebspatienten verlängert oder auch nur erleichtert. Da fragt man sich schon, warum Swissmedic dieses Medikament zulässt, wo dieselbe Behörde sonst selbst bei einer Adressänderung akribischen administrativen Aufwand betreibt. Die Antwort ist bezeichnend und zeigt, worauf wir im Gesundheitswesen zusteuern. Es handle sich um eine seltene Krankheit (weil das Medikament bei einer seltenen Krebsart eingesetzt wird), hiess es bei Swissmedic, und ausserdem habe die FDA das Medikament ebenfalls zugelassen.
Damit sind wir beim Punkt, auf den die Redaktion von 3-min.info schon mehrfach hingewiesen hat. Die Preise von allgemein gebräuchlichen Medikamenten werden vom Staat rigoros und ohne Rücksicht auf Verluste gesenkt. Die Verkaufspreise liegen häufig im tiefen Frankenbereich, der durchschnittliche Ex-Factory-Preis liegt bei 27 Franken, und trotzdem schreien alle, Medikamente seien generell zu teuer. Bei den «seltenen Krankheiten» müssen die Herstellerfirmen offenbar nicht einmal nachweisen, dass ihr Produkt wirkt. Die Angst vor dem Vorwurf der Unmenschlichkeit scheint ein wirksames Druckmittel zu sein. Man lese die Argumentation von «Selbsthilfegruppen», hinter denen ohne viel Detektivarbeit die Herstellerfirmen ausgemacht werden können. Und die Herstellerfirmen werden dieses Feld noch intensiver beackern. Sie kompensieren damit den unrentablen Bereich der «gewöhnlichen» Medikamente. Die masslosen staatlichen Preissenkungsrunden fördern die Entwicklung hin zu lukrativen Medikamenten gegen «seltene Krankheiten» weiterhin. Also sagt man sich beim Hersteller, finde eine Krebszelle, die etwas ungewöhnlich aussieht, und erkläre den Tumor zur Seltenheit. Schon ist eine weitere «seltene Krankheit» geboren. Das Konzept funktioniert. Nicht Betroffene werden es nicht wagen, kritische Fragen zu stellen, und die Patienten klammern sich verständlicherweise an jede Hoffnung und erwarten, dass die allgemeine Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Es wird Zeit, dass Gesundheitsminister, Preisüberwacher, Patienten- und Konsumentenschützer und wer sonst noch alles das Heil in Minimalpreisen für das Gros der Medikamente sieht, beginnen zu differenzieren. Es könnte sonst sein, dass bewährte, wirksame und breit eingesetzte Medikamente vom Markt verschwinden, weil sie nicht mehr rentieren und das Budget von einigen wenigen, exorbitant teuren Produkten gegen «seltene Krankheiten» ausgehöhlt wird.
10. März 2016
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Wer krank ist, möchte sich darauf verlassen können, dass er nach rein medizinischen Kriterien behandelt wird. Darauf kann man zumindest in den Spitälern je länger je weniger vertrauen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Spitalarzt einen Bonus erhält, wenn er möglichst viele Patienten operiert und durch die teuren Apparate schleust, steigt. Dass viele Spitäler von den Kantonen betrieben werden, schützt nicht vor dieser äusserst bedenklichen Unsitte. Auch dort scheint man es zumindest zu dulden, wenn Spitalleiter mit der Aussicht auf Boni ihre Ärzte antreiben, möglichst viele Behandlungen durchzuführen. Für den Patienten wird das Spital zur Hochrisikozone, weil er stets damit rechnen muss, dass man ihn als reinen Umsatzträger betrachtet, dessen Potenzial man möglichst ertragreich nutzen will. Das ist nicht nur ethisch mehr als verwerflich, es treibt auch die Kosten im Gesundheitswesen massiv in die Höhe.
Und was tun Bundesrat, Preisüberwacher und Medien nach wie vor? Sie ereifern sich in extenso über angeblich zu hohe Margen auf Medikamenten, die ohnehin nur noch zwei, drei Franken kosten, und rufen die Bevölkerung auf, ins Ausland zu brettern, um dort die angeblich so unglaublich viel billigeren Medikamente zu kaufen. Dass mit jeder unnötigen Operation Tausende von Franken an Kosten verursacht werden, scheint dagegen niemanden zu stören.
Und einmal abgesehen vom ökologischen Unsinn des Einkaufs im Ausland: Pharmafirmen müssen für jedes Präparat bei Swissmedic eine Zulassung beantragen, damit sie es verkaufen dürfen. Jedes Dossier ist meterdick und kostet nicht nur die Unternehmen sehr viel Geld, sondern auch die Steuerzahler, denn die meterdicken Dossiers werden ja von hochbezahlten Staatsangestellten akribisch geprüft. Selbst eine simple Adressänderung kostet happige Gebühren. Und dann sollen die Versicherten ihre Medikamente im Ausland kaufen, wo wir keinerlei Einfluss auf die dortigen Zulassungs-, Beschaffungs- und Qualitätsmodalitäten haben?
Interessant wäre auch mal die Rechnung, wie viele Staatbeamte wir beschäftigen für die unzähligen staatlichen Kontrollen, die angeblich zur Verbesserung des Gesundheitswesens dienen. Die Bilanz dürfte ernüchternd sein. Allein die Mehrwertsteuer übersteigt nicht selten die Marge für den Apotheker. Ganz zu schweigen von dem Heer an Beamten, das neu geschaffen wird, um Lieferengpässe zu überwachen, Qualitätskontrollen staatlich zu organisieren und irgendwelche Impfstoffe zu bunkern. Letzteres hatten wir schon mal bei der Schweinegrippe. Tonnen von Grippeimpfstoff und Tamiflu sind ungenutzt verrottet und mussten schliesslich entsorgt werden. Das war ein millionenteures Debakel, und wir sind drauf und dran, es zu perpetuieren.
Aber eben, man ereifert sich lieber über Medikamente mit einem Publikumspreis von 2.75 Franken.
http://www.srf.ch/news/schweiz/aerzte-und-boni-jeder-eingriff-zaehlt
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Bei Bestellungen beim Medikamentenversandhandel muss der Kunde auch bei rezeptfreien Medikamenten ein Rezept einreichen. Zur Rose umging diese Vorschrift, indem es ein solches Rezept nachträglich von einem dafür beauftragten Arzt ausstellen liess. Das ist illegal. Das Bundesgericht hiess am 29. September eine Beschwerde von Swissmedic und PharmaSuisse gut. Die beiden Verbände hatten sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau, Standortkanton von Zur Rose, gewehrt, das das Vorgehen des Unternehmens stützte. Das Bundesgericht sieht das zum Glück anders. Diese Praxis verstosse gegen das Heilmittelrecht des Bundes, heisst es im Urteil. Die Verschreibung setze voraus, dass der Arzt den Patienten und seinen Gesundheitszustand kenne. Dazu müssten Arzt und Patient in Kontakt sein. Ein Gesundheitsfragebogen reiche dazu nicht aus.
Bei Zur Rose ist man, wie zu erwarten, wenig begeistert über das Urteil. Nun müsse der Patient auch für ein rezeptfreies Medikament zuerst zum Arzt, bevor er es beim Versandhandel bestellen könne. Die Konsumenten würden geradezu dazu gezwungen, auf ausländische Versandapotheken auszuweichen, lamentiert das Unternehmen.
Dem Leser kommen die Tränen. Als ob es für die sichere und kostengünstige Selbstmedikation den komplizierten Umweg über den Versandhandel bräuchte! Es gibt in der Schweiz 1700 Apotheken. Da kann sich jedermann im persönlichen Kontakt vom Apotheker beraten lassen. So sehen die sichere Versorgung mit Medikamenten und die fachkundige Begleitung bei alltäglichen Unpässlichkeiten aus!
30. September 2015
150929 Bundesgerichtsurteil Zur Rose
http://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgericht-zieht-versandapotheken-den-stecker
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Medikamente seien in der Schweiz zu teuer, die Margen seien zu hoch (bei Publikumspreisen von ein paar wenigen Franken!), heisst die gehirnwäschewirksam wiederholte Behauptung von Politik, Medien, Preisüberwacher, Konsumentenschützern etc. Diese Damen und Herren sollten sich einmal fragen, was die Bürokratie kostet! Nehmen Sie mal einen Augenschein bei Swissmedic. Die Liste der Formulare ist endlos, die Formulare selbst sind ein Alptraum. Wer sie ausfüllen muss, kämpft sich zuerst durch Merkblätter, endlose Gesetzestexte, Anweisungen und Verordnungen. Und die Forderung der Amtsstellen sind kompromisslos. «Jeder neue oder zusätzliche Herstellungsstandort für die Primär-, Sekundär- oder Umverpackung eines verwendungsfertigen Arzneimittels ist als separate Meldung einzureichen (Anhang 8 Ziff. 2 Abs. 1 Ziff. 13 AMZV; SR 812.212.22) und dazu ist jeweils ein separates Formular Meldepflichtige Änderung auszufüllen. Analog ist jedes neue oder zusätzliche Prüflabor für die Qualitätskontrolle oder jede neue oder zusätzliche verantwortliche Herstellerin für die Chargenfreigabe des verwendungsfertigen Arzneimittels ebenfalls als separate Meldung einzureichen (Anhang 8 Ziff. 2 Abs. 1 Ziff. 14 AMZV; SR 812.212.22).», heisst es auf der Website von Swissmedic zur «Präzisierung», da bei Swissmedic «häufig Fragen betreffend Anzahl einzureichender Formulare für die meldepflichtigen Änderungen Ziffern 13 – 15 (Anhang 8 Ziff. 2 Abs. 1 Ziff. 13 -15 AMZV; SR 812.212.22) eingehen».
Kein Wunder bei diesem Wust an Vorschriften. Die Beamten aus Bern zwingen jede Firma, eine ausgebaute Rechtsabteilung zu beschäftigen. Kostet ja fast nichts. Ganz zu schweigen von den Heerscharen von Beamten, die wir mit Gebühren und über die Steuern auch noch bezahlen. Aber die Medikamentenpreise sollen dann trotzdem gegen null tendieren!
www.swissmedic.ch/zulassungen/00153/index.html?lang=de
31. August 2015
Foto © BillionPhotos.com Fotolia
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Am 23. September berichtete 3-min.info unter dem Titel «Staatlicher Gebührenwahnsinn» über eine Pharmafirma, die Swissmedic wegen eines einfachen Umzugs von Aesch BL nach Basel für die Adressänderung 45‘000 Franken Gebühren zahlen musste. Grund: Für jedes der 177 Präparate der Firma müsse ein Mitarbeiter ein Formular ausfüllen, hiess es bei Swissmedic. Dafür benötige man etwa gleich lang wie für eine Arzneimittelzulassung, nämlich durchschnittlich 1 Stunde und 36 Minuten! Lapidarer Kommentar von Swissmedic-Sprecher Peter Balzli damals: «Wir haben einfach die Gebührenordnung angewandt. Uns sind die Hände gebunden.»
Gemäss Meldung vom 6. Januar hat Swissmedic per 1. Januar 2015 die Praxis für Gebühren geändert. «Die Gebühren für kumulierte genehmigungs- und meldepflichtige Änderungen eines Arzneimittels werden auf der Höhe der Gebühr einer Neuzulassung plafoniert.»
Freiwillig hat Swissmedic die Anpassung nicht vorgenommen. Sie ist FDP-Ständerat Joachim Eder Kt. Zug zu verdanken, der eine Motion zu diesem Thema eingereicht hatte und bei allen Räten Zustimmung fand. Gut gemacht, Herr Eder!
https://www.swissmedic.ch/aktuell/00673/02568/index.html?lang=de
https://www.3-min.info/3min/?p=8844
28. Januar 2015
Foto © Imillian – Fotolia
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Der Regulierungseifer des Staates kennt buchstäblich keine Grenzen. Was Beamte mit dem Segen ihrer Vorgesetzten – und leider nur allzu oft auch mit dem Segen der Stimmbürger – an Vorschriften in die Welt setzen, ist nicht nur zunehmender Verhältnisblödsinn, sondern darüber hinaus der Kostentreiber schlechthin. Aktueller Wahnsinn aus den Beamtenstuben der EU: Die neueste Fassung der Good Distribution Guidelines, kurz GDP-Guidelines genannt. Was ganz okay klingt, bedeutet in der Realität einen riesigen administrativen Aufwand und teure Investitionen in die Infrastruktur. Lückenlose Temperaturüberwachung, schriftliche Aufzeichnung jedes Handgriffs, geschultes Personal (es fehlt nicht viel, und der Chauffeur muss auch noch einen Universitätsabschluss in Pharmazie vorweisen können), detaillierte Vorschriften von der Lagerhalle bis zum Empfangstresen, Bewilligungen da, Kontrollen dort, es nimmt kein Ende. Allein für die Temperaturüberwachung während des Transports muss in Zukunft wohl jedes Büssli mit einer Klimaanlage ausgerüstet werden. Das kosten schnell einmal 20‘000 Franken pro Fahrzeug. Nicht mitgerechnet die Wartung, die dann ja auch noch anfällt und lückenlos dokumentiert werden muss.
Und die Schweiz macht mit. Bei Swissmedic ist man eifrig dabei, die EU-Vorschriften zu übernehmen, und man möchte wetten, dass die Schweizer Regulierungsbehörde dem ganzen noch eins draufsetzt. Schliesslich wollen die eifrigen Beamten alles perfekt haben. Das Ganze ist zwar am Schluss absolut realitätsfern, kaum mehr tragbar und auch nicht praktikabel, aber Hauptsache man hat jegliches Risiko, und sei es noch so theoretisch, ausgeschlossen.
Damit wir uns nicht missverstehen: Es ist völlig klar, dass Medikamente sorgfältig gelagert und transportiert werden müssen. Das werden sie jetzt schon. Die Medikamentenversorgung in der Schweiz ist sehr gut. Niemand muss befürchten, beschädigte oder unsachgemäss gelagerte Ware zu erhalten, sofern er sie über die akkreditierten Vertriebskanäle kauft. Was an neuen Vorschriften auf die Pharmabranche zukommt, bewirkt nur eins: Sie treiben die Kosten ins Unermessliche.
Derselbe Staat erlaubt sich, bei den Medikamenten, deren Distribution er mit exorbitanten Vorschriften zu einem unerschwinglichen Unterfangen macht, die Preise und Margen gegen Null zu drücken. Das ist ein Affront. Es ist höchste Zeit für massiven Protest.
29. Oktober 2014
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Satte 45‘000 Franken Gebühren soll die Teva Pharma AG der Swissmedic bezahlen. Für eine Adressänderung! Teva zügelte von Aesch BL nach Basel. Die Umzugsmeldung kostete 800 Franken. Das allein ist schon eine Frechheit, aber einen solchen Betrag würde man mit Zähneknirschen noch hinnehmen. Der ungenierte staatliche Griff in die Tasche der Privatwirtschaft geht aber viel weiter. Teva Pharma AG vertreibt 177 in der Schweiz zugelassene Medikamente. Für jedes einzelne dieser 177 Präparate muss ein Formular für die Adressänderung ausgefüllt werden. Für das erste Formular kassiert Swissmedic 1000 Franken, für jedes weitere nochmals je 250 Franken. Macht die genannten 45‘000 Franken. Da Swissmedic die Gebühren mit dem für die Adressänderung notwendigen Arbeitsaufwand begründete, rechnete der Journalist Jean François Tanda im Sonntagsblick vom 21. September nach: 283 Stunden braucht man offenbar bei Swissmedic, um eine Adressänderung vorzunehmen. Denn, so die Begründung von Swissmedic, eine Adressänderung werde gleich behandelt wie eine Arzneimittelzulassung. Dafür benötige man im Durchschnitt 1 Stunde und 36 Minuten. Der Stundenansatz einer Sachbearbeiterin beträgt bei Swissmedic somit 159 Franken.
Teva Pharma AG wehrte sich, doch ihre Proteste nimmt man bei den Staatsbeamten mit einem Achselzucken auf. Der Preisüberwacher soll gesagt haben, nicht die Gebühren seien «die wirkliche Story», sondern massiv überhöhte Generikapreise (sic!), und Swissmedic-Sprecher Peter Balzli spies den Sonntagsblick mit dem Satz ab: «Wir haben einfach die Gebührenordnung angewandt. Uns sind die Hände gebunden.»
Solche Antworten kann man sich auch nur beim Staat erlauben. Sie bedeuten im Klartext: Der Staat drückt in der Privatwirtschaft die Preise gegen null, erlaubt sich aber in seiner Gebührenordnung, für eine simple Adressänderung 45‘000 Franken zu kassieren. Man rechne, wie viele Medikamentenpackungen, von denen die meisten staatlich verordnet nur noch einige wenige Franken kosten dürfen, eine Firma verkaufen muss, um allein den Gebührenwahnsinn des Staates zu finanzieren. Dem für sein Einkommen hart arbeitenden Unternehmer fehlen die Worte.
http://www.blick.ch/suche/?q=gebühren-abzocke
23. September 2014
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