Denner-Chef Philippe Gaydoul hat einen Sieg errungen. Er darf die Zahnpasta Colgate trotz der Aufschrift «zahnmedizinisch vorbeugend» und einer Abbildung der Äskulap-Natter parallel importieren und in der Schweiz verkaufen. Dies hat das Bundesgericht entschieden aufgrund der Feststellung, dass das schweizerische Recht den Verkauf nicht verbiete. Für kariesverhütende Massnahmen besteht nämlich eine Ausnahmeregelung, die Hinweise auf Kariesverhütung anders als andere medizinische Claims erlaubt. Prompt platzierte Denner in verschiedenen Zeitungen ganzseitige Inserate, die den Gerichtsentscheid frohlockend publik machten.
13. November 2006

