Parallelimportierte Medikamente, Kriterien für die SL

Krankenkassen dürfen parallel importierte Medikamente bezahlen, wenn sie mindestens 15 Prozent billiger sind als das vom Hersteller verkaufte Produkt. Ausserdem muss die Packungsgrösse in einem sinnvollen Verhältnis zur Therapie stehen. Der Selbstbehalt ist gleich wie beim Original. Diese Kriterien legte jetzt das BAG fest.

23. April 2007

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