Am 17. Mai stimmen wir über die Wiederaufnahme der Komplementärmedizin in den Leistungskatalog ab. Die FMH hat Stimmfreigabe beschlossen. In ihrer Medienmitteilung vom 18.3. heisst es, die Ärzteschaft anerkenne Nutzen und Wichtigkeit der Komplementärmedizin und spreche sich für das Nebeneinander von Schul- und Komplementärmedizin aus. Die Stimmfreigabe drücke das Unbehagen darüber aus, dass die Komplementärmedizin auf Verfassungsebene geregelt werden soll. Eine Neubeurteilung der Frage der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wäre laut FMH der bessere Weg.
http://www.fmh.ch/shared/data/pdf/fmh_mediencommunique_180309_d.pdf
18. März 2009

