Santésuisse beschliesst Stimmfreigabe für Komplementärmedizin

In ihrer Mitteilung vom 2.4. schreibt Santésuisse: «Santésuisse betrachtet den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» als nicht notwendig und empfiehlt Stimmfreigabe. Das mit dem Gegenvorschlag verfolgte Ziel der Berücksichtigung der Komplementärmedizin entspricht dem breiten Rückhalt der Komplementärmedizin in der Bevölkerung. Allerdings ist dazu kein neuer Artikel in der Verfassung nötig. Vielmehr ist santésuisse der Auffassung, dass komplementärmedizinische Leistungen bereits unter den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden können. Sofern komplementärmedizinische Leistungen die WZW-Kriterien erfüllen, dürfen sie schon heute zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden.»

Im Kommentar fragt sich Santésuisse, ob es wirklich gerechtfertigt sei, der Komplementärmedizin einen besonderen Platz in der Verfassung zu gewähren, wo dies für die Schulmedizin nicht explizit der Fall sei. Und sie stellt die Frage, ob die Komplementärmedizin eine uneingeschränkte Aufnahme in den Leistungskatalog der Grundversicherung brauche. Schon jetzt gilt, dass nach KVG alle medizinischen Leistungen – ob Schul- oder Komplementärmedizin – den WZW-Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit) entsprechen müssen, wenn sie in die Grundversicherung aufgenommen werden wollen. Daran ändere sich auch nach einem Ja zur Abstimmungsvorlage nichts.

http://www.santesuisse.ch/de/dyn_output.html?content.vcid=6&content.cdid=25858&SID=e7443a482759435b6c52ab343d369de4&sess_contentonly=

4. April 2009

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