Zur Rose weitet Versandhandel aus

Ausgerechnet den Internethandel im Ausland zieht Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose, als Begründung heran, warum er seinen Versandhandel in grossem Stil auf rezeptfreie Medikamente ausdehnen will. Seit Januar 2011 würden bereits 15‘000 Personen regelmässig rezeptfreie Medikamente bei seiner Firma bestellen. Und jetzt werde man, so heisst es in der Medienmitteilung von Zur Rose vom 9. Oktober, «als erste Schweizer Versandapotheke rezeptfreie Medikamente nach Hause» liefern. Die «paradoxe Situation», dass Konsumenten bisher über Internetangebote im Ausland hätten bestellen müssen, habe nun ein Ende.

Was Oberhänsli logischerweise nicht erwähnt, ist der Umstand, dass vor allem Medikamente über den Versandhandel im Ausland bestellt werden, welche die Konsumenten hier nicht erhalten, weil sie nicht indiziert oder gesundheitsgefährdend sind. Was beschlagnahmt denn die Zollbehörde regelmässig? Potenzmittel, Schlankheitsmittel, Psychopharmaka etc. Mit anderen Worten: Der Versandhandel ist vor allem bei jenen Konsumenten begehrt, die sich Medikamente beschaffen wollen, die sie über die offiziellen Kanäle nicht erhalten, weil nicht zuletzt die Apotheken ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Die «paradoxe Situation» hat mit dem neuen Geschäftszweig von Zur Rose kein Ende, sondern sie nimmt erst ihren Anfang:

Obwohl der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten in der Schweiz verboten ist, kann dies Zur Rose offensichtlich völlig unbehelligt tun und mit grossem Medienklamauk in der Öffentlichkeit Werbung machen.

Öffentliche Apotheken werden von den kantonalen Heilmittelkontrollen regelmässig drangsaliert, wenn sie auch nur eine Schachtel Tee im Bereich der Freiwahl aufstellen. Da müssen Glasscheiben her, weil der Konsument angeblich Schaden nimmt, wenn er den Tee selbst vom Regal nehmen kann. Es stört jedoch dieselben Behörden offenbar gar nicht, dass bei Zur Rose jeder bestellen kann, was er will. Die «Qualitätskontrolle» im Thurgauer Versandhandel ist ein Hohn. Kunden müssten «zwingend» einen Fragebogen über Gesundheitszustand, Alter, Körpergrösse und allfälliger Begleitmedikation ausfüllen. Ein Arzt prüfe dann, ob die Bestellung «unbedenklich sowie sinnvoll» sein, heisst es in der Medienmitteilung von Zur Rose. Wollen uns die Verantwortlichen bei Zur Rose allen Ernstes weismachen, ein Laie sei a) kompetent, einen solchen Fragebogen mit den für die Medikation relevanten Informationen zu versehen, selbst wenn er guten Willens ist? Und b) er fülle den Fragebogen korrekt aus, wenn er genau weiss, dass er ein bestimmtes Medikament zum Beispiel in der öffentlichen Apotheke nicht erhält, weil ihm nach persönlichem Gespräch und mit gutem Grund davon abgeraten wurde? Er wird sich hüten, die kritischen Punkte, die er bestens kennt, korrekt anzugeben.

Mit anderen Worten, wer dreist genug ist, kann sich im Gesundheitsmarkt offenbar alles erlauben.

MM_Zur_Rose_Okt11

10. Oktober 2011

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