Postpäckli-SD im Kanton Aargau unzulässig

Der Regierungsrat des Kantons Aargau fällte einen für die Apotheker bedeutenden Entscheid. Die Beteiligung von Ärzten an einer Versandapotheke nach dem System Argomed – Zur Rose sei eine Umgehung des SD-Verbots und deshalb unzulässig. Die Ärzte überlegen sich, ob sie den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen wollen. Für die Aargauer Apotheker ist der Entscheid eine gute Nachricht. Es ist unsauber, wenn Patienten genötigt werden, auf ein Postpäckli mit ihren Medikamenten zu warten. Die freie Apothekenwahl, welche die Ärzte so gerne als Argument für die uneingeschränkte SD ins Feld führen, besteht nur theoretisch, wenn der kranke Patient von seinem Arzt dezidiert erklärt bekommt, wie das läuft mit den Medikamenten. Die SD ist – ob versteckt über Beteiligungen an Medikamentenversandhändlern oder offen in der Praxis – ein Unding, das abzuschaffen ist.

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_28589.jsp

12. Dezember 2012

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