Die Gesundheitskommission des Ständerats schwenkte vor einigen Tagen auf die Haltung des Nationalrats ein. Die Kommissionsmitglieder beschlossen mit acht zu fünf Stimmen, dass schon vor der Bestellung ein Rezept vorliegen muss. Damit wären den Tricksereien von Medikamentenversandhändlern, die das Rezept nach Bestellungseingang kurzerhand selbst ausstellen, ein Riegel geschoben. Leider hat bei der Abstimmung im Ständerat die Kommissionsminderheit gesiegt. Entgegen der Empfehlung der Kommissionsmehrheit lehnte der Ständerat mit 29 Nein zu 19 Ja ab, dass bei Bestellungen über Internet bereits vor der Bestellung ein Rezept vorliegen muss. Damit bleiben sich die Räte bei diesem Thema uneinig.
Schade. Das Lobbying der Versandhändler scheint zu fruchten. Die Befürworter des Medikamentenversandhandels scheinen in Versandhändlern wie Zur Rose eine Art Robin Hood für die Konsumenten zu sehen. Sie verdrängen dabei, dass diese Unternehmen ein wesentliches Kriterium aushebeln, das der Forderung nach einem Rezept zugrunde liegt. In der Apotheke steht der Konsument physisch vor dem Apotheker. Dieser sieht und hört seinen Kunden, nimmt Aussehen, Besonderheiten und mögliche gesundheitliche Probleme wahr, kann ihn beraten und auf mögliche Risiken aufmerksam machen. Bei der Bestellung per Internet fällt diese Wahrnehmung völlig weg. Jeder kann irgendetwas bestellen. Eine Einschätzung betreffend möglichem Missbrauch, falscher Anwendung oder Risiken durch besondere Lebensumstände, wie Alter, Schwangerschaft, Krankheit etc., ist nicht möglich. Wenn ein Versandhandelsunternehmen aufgrund eines Fragebogens aus der Distanz ein Rezept ausstellt, ist das nichts anderes als eine üble Schlaumeierei. Das Wohl des Kunden bleibt auf der Strecke, im Vordergrund steht der Umsatz. Es wäre Zeit, diesem zweifelhaften Geschäftsgebaren endgültig den Riegel zu schieben. Schade, dass diese Einsicht im Ständerat fehlt.
9. September 2015
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